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Rechtsbericht | Ägypten | Steuerrecht

Umfangreiche Steuerreform in Ägypten

Die ägyptische Regierung hat im Juni 2023 ein Paket von Änderungen im Steuerrecht verabschiedet. Besonders betroffen sind internationale Unternehmen, die in Ägypten tätig sind.
 

Von Jakob Kemmer | Bonn

Die Änderungen zielen vor allem auf die Regelungen zu Betriebsstätten ab. Ebenfalls bringt die Reform eine Reihe von weiteren steuerrechtlichen Neuerungen in Ägypten mit sich. 

Betriebsstätten

Die Definition einer Betriebsstätte nach ägyptischem Steuerrecht wird erweitert. Hintergrund ist, dass sie mit der Definition der OECD (BEPS-Aktion 7) in Einklang gebracht werden soll.

Dazu wurden mehrere Änderungen an der bisherigen Definition einer Betriebsstätte und an den Ausnahmen vorgenommen:

  • Es wurde der international etablierte Schwellenzeitraum von 90 Tagen neu hinzugefügt. Demzufolge wird ab jetzt eine "feste Geschäftseinrichtung" in Ägypten ausgelöst, wenn ein Bau- oder Baustellen-, Installations- oder Montageprojekt in Ägypten für einen Gesamtzeitraum von 90 Tagen innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums fortgesetzt wird. Dazu zählen auch jegliche Aktivitäten, die in Ägypten im Zusammenhang mit der Erkundung, Gewinnung oder Ausbeutung natürlicher Ressourcen durchgeführt werden, einschließlich der Verwendung oder Installation wesentlicher Ausrüstung.
  • Das Konzept einer sogenannten Dienstleistungsbetriebsstätte wird in das ägyptische Einkommensteuergesetz eingeführt. Eine solche Betriebsstätte liegt vor, wenn ein nicht in Ägypten ansässiges Unternehmen Dienstleistungen (einschließlich Planungs-, Überwachungs- oder Beratungstätigkeiten) für ein Projekt oder damit verbundene Projekte für einen Gesamtzeitraum von 90 Tagen innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums in Ägypten erbringt. Nach dem neu geänderten Steuergesetz wird die Dienstleistungsbetriebsstätte dann ausgelöst, wenn die gebietsfremde Einrichtung Dienstleistungen durch ihre Angestellten oder andere von der gebietsfremden Einrichtung beauftragte Personen erbringt.
  • Eine Person, die in Ägypten für ein ausländisches Unternehmen als unabhängiger Vertreter tätig ist und ausschließlich oder fast ausschließlich für dieses Unternehmen handelt, gilt nicht als unabhängig und löst dadurch ebenfalls eine Betriebsstätte für das nichtansässige Unternehmen aus.
  • Eine Betriebsstätte gilt jedoch dann steuerrechtlich als nicht relevant, wenn sie nur bestimmte vorbereitende Handlungen oder Hilfstätigkeiten ausübt (zum Beispiel das Vorhalten von Warenbeständen zur Lagerung, Ausstellung usw.). Zur Verhinderung, dass eine Betriebsstätte durch eng verbundene Personen in mehrere kleine Geschäftseinheiten aufgeteilt wird, um in den Genuss der Befreiung für vorbereitende oder unterstützende Tätigkeiten zu kommen, wurden zusätzliche Vorschriften erlassen. Demnach sind die von verschiedenen eng verbundenen Personen ausgeübten Tätigkeiten bei der Beurteilung, ob sie als vorbereitend oder unterstützend angesehen werden können, zusammenzufassen.

Sonstiges Steuerrecht

Die Reform schafft zudem eine Steuerbefreiung für Zinsen auf Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren für den privaten sowie öffentlichen Sektor ab. Weiter gilt diese Befreiung allerdings für die Regierung und lokale Regierungseinheiten. Für Darlehen, die bereits vor der neuen Steuerreform bestanden, kann die Steuerbefreiung weiterhin in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Zinszahlung vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 16. Juni 2023 geleistet wurde.

Das neu geänderte Steuergesetz gewährt darüber hinaus mehrere Anreize für Kapitalgewinne. Wenn zum ersten Mal Aktien an der ägyptischen Börse gehandelt werden, gibt es nun bestimmte Steuervergünstigungen. Innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des neuen Steuergesetzes (das heißt vor dem 15. Juni 2025) werden beispielsweise 50 Prozent der realisierten Kapitalgewinne nicht besteuert. Nach diesem Stichtag werden noch 25 Prozent der Veräußerungsgewinne nicht der Steuer unterzogen.

Das neue Steuergesetz sieht ebenfalls eine Amnestie für die Besteuerung von Kapitalgewinnen vor, die vor dem 15. Juni 2023 realisiert werden. Danach wird die nicht gezahlte Steuer auf Kapitalgewinne, die bei der Veräußerung von an der ägyptischen Börse notierten Aktien fällig wurde, sowohl natürlichen als auch juristischen Personen ab Januar 2022 bis zum Datum der Veröffentlichung der neuen Gesetzesänderungen (15. Juni 2023) erlassen.

Diese Änderungen sind bereits am 16. Juni 2023 in Ägypten in Kraft getreten. Die Durchführungsverordnungen des Finanzministeriums, die das Gesetz an verschiedenen Stellen konkretisieren sollen, werden voraussichtlich in den kommenden Monaten folgen.

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