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Zollmeldung Ägypten Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Ägypten verschärft Einfuhrbestimmungen für PKW

Wartungsstellen, Ersatzteile und Airbags: Für die Zollabfertigung bestimmter Personenkraftwagen in Ägypten gelten neue Voraussetzungen.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Das ägyptische Ministerium für Handel und Industrie hat neue Einfuhrbestimmungen für Personenkraftwagen (PKW) formuliert. Die neue Maßnahme gilt für PKW der Fahrzeugklasse M1, die zu Handelszwecken in Ägypten eingeführt werden. Laut Dekret sind dies Kraftfahrzeuge mit höchstens sieben Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Für die Freigabe dieser Fahrzeuge durch den ägyptischen Zoll müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es müssen zertifizierte Wartungsstellen vorhanden sein. Deren Kapazitäten müssen proportional zur Anzahl jährlich verkaufter Fahrzeuge auf dem lokalen Markt stehen.
  • Die wichtigsten Ersatzteile im Bezug auf den Wartungsplan der Hersteller müssen für mindestens 15 Prozent der Fahrzeuge verfügbar sein. 
  • Das Fahrzeug muss mindestens zwei Airbags haben. 

Quellen: Mitteilung und Dekret Nr. 9/2022 des ägyptischen Ministeriums für Handel und Industrie vom 5. Januar 2022

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