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Zollmeldung Ägypten Zahlungsverkehr

Ausnahmen von der Akkreditivpflicht

Nach Forderungen aus der Wirtschaft muss das Akkreditiv nicht mehr für den Import von Rohstoffen und Produktionswaren genutzt werden.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Der ägyptische Präsident Abdel Fattah El-Sisi hat die Wirtschaftsgruppe des ägyptischen Kabinetts angewiesen, bestimmte Waren von der kürzlich eingeführten Akkreditivpflicht für Importe auszunehmen, siehe unsere Meldung "Importe sind nur noch mit Akkreditiv möglich". Stattdessen soll "Cash against documents" (CAD) wieder genutzt werden können. 

Die Liste der ausgenommenen Waren zählt über 2.200 Zolltarifpositionen. Sie ist zurzeit nicht auf offiziellen ägyptischen Websites verfügbar. Es handelt sich hauptsächlich um Rohstoffe und andere Waren, die als Input für die lokale Produktion in Ägypten importiert werden. Dazu zählen zum Beispiel Holz, Garne aus Baumwolle, Wasserstoff und Elektromotoren. Zukünftig soll regelmäßig überprüft werden, ob weitere Waren für die lokale Produktion notwendig sind und somit von der Akkreditivpflicht befreit werden können. 

Häufig gestellt Fragen zur Akkreditivpflicht beantwortet die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer.

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