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ÄthiopienSchiedsgerichtsbarkeit / Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Recht
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Rechtsmeldung Äthiopien Schiedsgerichtsbarkeit
Das äthiopische Parlament hat am 13. Februar 2020 das New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ratifiziert.
18.03.2020
Von Katrin Grünewald | Bonn
Äthiopien wird damit das 162. Mitglied des Übereinkommens. Das New Yorker Übereinkommen ist ein internationaler Vertrag zur Anerkennung und Vollstreckung von in anderen Ländern ergangenen Schiedssprüchen. Es erleichtert internationalen Investoren, im Ausland ergangene Schiedssprüche in Äthiopien durchzusetzen.
Die Ratifizierung ist eine weitere Maßnahme Äthiopiens, die internationalen Direktinvestitionen im Land zu erhöhen.
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