Zollmeldung
Afrikanische Union
Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Afrika: Freihandel startet ab 1. Januar 2021
Verhandlungen über gegenseitige Zollzugeständnisse und Ursprungsregeln sind noch nicht endgültig abgeschlossen, rund 20 Vertragsstaaten müssen das AfCFTA-Abkommen noch ratifizieren
10.12.2020
Am 5. Dezember 2020 fand die 13. außerordentliche Sitzung der Staats- und Regierungschefs der Afrikanischen Union (AU) zur afrikanischen kontinentalen Freihandelszone AfCFTA (African Continental Free Trade Area) statt. Bei dem virtuellen Gipfeltreffen unter Vorsitz des südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa billigten die afrikanischen Staats- und Regierungschefs, den Handel am 1. Januar 2021 nach den Regeln des afrikanischen Freihandelsabkommens, wie geplant, aufzunehmen.
Inzwischen haben 54 afrikanische Staaten das Abkommen unterzeichnet und 34 ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt, zuletzt auch Nigeria. Die Mitgliedstaaten haben sich auf Ursprungsregeln für rund 81 Prozent der gesamten Zolllinien geeinigt, so dass ab 1. Januar 2021 der Präferenzhandel mit diesen Produkten beginnen kann, zumindest für diejenigen Vertragsparteien, die ihre Zollangebote eingereicht haben.
Laut AfCFTA-Generalsekretär Wamkele Mene haben 41 Länder beziehungsweise Zollunionen ihre Zollabbaulisten vorgelegt, vor kurzem auch die Ostafrikanische Gemeinschaft EAC und die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS.
Den Vertragsstaaten wird bis Ende Juni 2021 Zeit eingeräumt, Ursprungsregeln für die noch ausstehenden 19 Prozent der Zolllinien auszuhandeln und fehlende Zollangebote einzureichen.
Weitere Informationen:
Report submitted to the 13th Extraordinary Session of the Assembly on the African Continental Free Trade Area (AfCFTA) on 5 th December 2020