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Zollmeldung Afrikanische Union Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Botsuana und Komoren hinterlegen Ratifizierungsurkunde für AfCFTA

Damit haben 85 Prozent der Vertragsstaaten ihre Ratifizierungsurkunde für das gesamtafrikanische Freihandelsabkommen (AfCFTA) eingereicht.

Von Andrea Mack | Bonn

Beim Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Afrikanischen Union (AU) am 19. Februar 2023 haben Botsuana und die Komoren als 45. und 46. Vertragsstaat ihre Ratifizierungsurkunden für das AfCFTA hinterlegt.

Das Jahresthema 2023 der AU lautet „The Year of AfCFTA: Acceleration of the African Continental Free Trade Area Implementation“. Es zielt darauf ab, die enge Zusammenarbeit zwischen den Gremien der AU, den regionalen Wirtschaftsgemeinschaften, den Mitgliedstaaten, den Akteuren des Privatsektors und anderen Beteiligten zu verbessern, um die Umsetzung der afrikanischen Freihandelszone zu beschleunigen.

Offizieller Start für die praktische Umsetzung war der 1. Januar 2021. Da der Handel danach nicht in Gang kam, startete das AfCFTA-Sekretariat im Oktober 2022 die Guided Trade Initiative, die Unternehmen in acht Ländern beim freien Handel mit insgesamt 96 Produkten wie Tee, Kaffee, Zucker, Nudeln, Trockenfrüchten, Fliesen und Batterien unterstützt.

Allerdings sind die Verhandlungen über gegenseitige Zollzugeständnisse und Ursprungsregeln immer noch nicht endgültig abgeschlossen. Ursprungsregeln bestehen inzwischen für 88,3 Prozent der Zolltariflinien. Verhandlungsbedarf besteht noch bei Ursprungsregeln für den Automobilsektor sowie im Bereich Textilien und Bekleidung.

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