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Zollmeldung Albanien Internationale Handelsabkommen, übergreifend

Westbalkan-Staaten wenden vorübergehende Ursprungsregeln an

Die neuen Regeln sollen den Handel zwischen den CEFTA-Staaten vereinfachen.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Die Teilnehmerstaaten des Central European Free Trade Agreement (CEFTA) beginnen mit der Anwendung der vorübergehenden Ursprungsregeln, parallel zum Regelwerk des Pan-Euro-Med-Übereinkommens (PEM). Zu den CEFTA-Staaten gehören Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.

Die Anwendung der vorübergehenden Ursprungsregeln soll den Handel innerhalb des CEFTA-Raums und im Handel mit der EU insgesamt vereinfachen. Zum Beispiel gilt der Ursprungsnachweis EUR.1 für zehn statt für vier Monate. Bei landwirtschaftlichen Produkten darf der Anteil nicht-präferenzieller Komponenten 15 Prozent betragen (bisher 10 Prozent) - auf Basis des Nettogewichts. Laut CEFTA-Sekretariat sind die neuen Regeln insgesamt flexibler und einfacher. 

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