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Rechtsmeldung | Algerien | Steuerrecht

Änderung im Steuerrecht Algeriens

Am 4. August 2022 wurde das ergänzende Finanzgesetz für das Jahr 2022 im algerischen Amtsblatt veröffentlicht. Es bringt steuerrechtliche Änderungen mit sich.

Von Jakob Kemmer | Bonn

In Algerien ergänzt jedes Jahr zur Mitte ein Nachtragsgesetz das im Regelfall Ende des Vorjahres verabschiedete Finanzgesetz. Das Nachtragsgesetz für das Jahr 2022 (Loi de Finance Complémentaire pour 2022) erweitert in erster Linie den Anwendungsbereich der einheitlichen Pauschalbesteuerung (l‘impôt forfaitaire unique, IFU) aus dem Finanzgesetz 2022.

Als wesentliche Neuerung des Gesetzes wird im Rahmen dieser Pauschalbesteuerung die steuerrechtliche Kategorie der freien Berufe wieder eingeführt. Gemäß Art. 282 des algerischen Steuergesetzes unterliegen natürliche Personen, die eine gewerbliche, kommerzielle oder handwerkliche Tätigkeit ausüben sowie Genossenschaften des Kunsthandwerks nun der einheitlichen Pauschalbesteuerung, solange ihr Jahresumsatz nicht acht Millionen algerische Dinar, ca. 56.000 Euro, übersteigt.

Der Satz der einheitlichen Pauschalbesteuerung beträgt fünf Prozent für die Produktion und den Verkauf von Waren und 12 Prozent für sonstige Tätigkeiten.

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