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Zollmeldung Algerien Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
Barcodes auf der Verpackung von Nahrungsmitteln und anderen Waren für den menschlichen Gebrauch müssen neuen Vorgaben entsprechen.
17.01.2022
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Das algerische Ministerium für Handel und Exportförderung hat bekannt gegeben, dass neue Regeln bezüglich der Barcodes auf verpackten Waren für den menschlichen Gebrauch zum 2. Januar 2022 in Kraft getreten sind. Die neuen Vorgaben beziehen sich sowohl auf lokal hergestellte als auch importierte Waren. Letztere müssen einen Barcode von einer im Exportland anerkannten Organisation aufweisen.
Die neuen Bestimmungen gelten nicht für solche Waren, für deren Einfuhr die Bankdomizilierung vor dem Stichtag erfolgte. Weitere Informationen sind im algerischen Amtsblatt Nr. 23 vom 28. März 2021 zu finden.