Rechtsmeldung Angola Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht
Neues angolanisches Gesetz über Telearbeit
Die angolanische Regierung hat für einen begrenzten Personenkreis die Möglichkeit gesetzlich geregelt, in Tele zu arbeiten. Der Arbeitgeber muss das nötige Arbeitsmaterial stellen.
07.03.2022
Von Katrin Grünewald | Bonn
Schwangere oder andere Arbeitnehmer haben aus gesundheitlichen Gründen ab 20. März 2022 ein Recht auf Telearbeit, sofern ihre Tätigkeit dies zulässt. Gleichermaßen dürfen Arbeitnehmer, die ein Kind unter fünf Jahren oder einen Angehörigen mit einer Behinderung oder einer mindestens 60-prozentigen Erwerbsunfähigkeit betreuen, in Telearbeit tätig werden.
Unter Telearbeit versteht der angolanische Gesetzgeber die Erbringung von Arbeitsleistungen außerhalb des Büros ihres Arbeitgebers unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien. Arbeitnehmer können grundsätzlich von zu Hause, einem Satellitenbüro beziehungsweise Telework-Office, einer anderen Örtlichkeit für gemeinschaftliches Arbeiten sowie als Nomade in Tele arbeiten.
Sie sind allerdings verpflichtet, die Sicherheits- und Datenschutzregeln einzuhalten. Während der Arbeitszeit sollen die Telearbeitnehmer für Kunden, Kollegen und Vorgesetzte erreichbar sein. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Telearbeitnehmern das notwendige Arbeitsmaterial zur Verfügung zu stellen. Gegebenenfalls können Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren, dass der Arbeitnehmer private Arbeitsmaterialien verwendet. Der Arbeitgeber muss allerdings die Programmierung und Anpassung der Arbeitsgeräte vornehmen und dem Arbeitnehmer die Kosten für zusätzlich angeschaffte Arbeitsmaterialien erstatten.
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