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Argentinien: Neueinstellung von Arbeitskräften wird gefördert

Mit dem Programm „Puente al Empleo“ können Unternehmen, die neue Mitarbeiter einstellen, in den nächsten zwei Jahren von erheblichen Steuerermäßigungen profitieren.

Von Dr. Julio Pereira | Bonn

Der am 3. Oktober 2022 im argentinischen Amtsblatt (BORA N° 79405/22) veröffentlichte Beschluss Nr. 5267/2022 (Resolución General Conjunta - RESGC 5267/2022), der vom Arbeitsministerium (Ministerio de Trabajo, Empleo y Seguridad Social - MTEySS) und der Bundessteuerverwaltung (Administración Federal de Ingresos Públicos - AFIP) unterzeichnet wurde, regelt das Programm „Brücke zur Beschäftigung“ (Puente al Empleo). Dieses durch das Dekret Nr. 551/22 eingeführte Programm sieht Steuervergünstigungen für in Argentinien tätige Unternehmen vor, die neue Arbeitnehmer einstellen.

Ziele des Programms

Gemäß Dekret Nr. 551 vom 29. August 2022 ist das Ziel des Programms „Puente al Empleo“ die Förderung der Formalisierung der Arbeitsbeziehungen in Argentinien. Damit soll die „vollständige soziale Inklusion“ der Bevölkerung mit einem „höheren Grad an sozialer Vulnerabilität“ in das Sozialversicherungssystem (Sistema de Seguridad Social) gewährleistet werden. Zu diesem Zweck werden rechtliche Mechanismen geschaffen, um Unternehmen zu ermutigen, Menschen einzustellen, die durch sozial-, bildungs- und beschäftigungspolitische Maßnahmen und Programme betreut werden.

Welche Vorteile sind in dem Programm vorgesehen?

Der Hauptpunkt der Maßnahmen ist die Steuererleichterung. Dabei handelt es sich um eine befristete Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, die den Unternehmen des Privatsektors direkt zugutekommt und gleichzeitig die formelle Beschäftigung in Argentinien fördert.

Die Vorteile für die Unternehmen umfassen die in den folgenden Gesetzen vorgesehenen Arbeitgeberbeiträge:

Was bewirkt der Beschluss Nr. 5267/22?

Artikel 15 des Dekrets Nr. 551/22 ermächtigte u.a. das Arbeitsministerium (MTEyPS) und die Bundessteuerverwaltung (AFIP), die für die Wirksamkeit des Programms „Puente al Empleo“ erforderlichen Vorschriften zu erlassen. Im Rahmen der Ausübung der normativen Kompetenz haben die genannten Staatsorgane gemeinsam den Beschluss Nr. 5267/22 unterzeichnet. In diesem Beschluss werden Anforderungen und Formalitäten festgelegt, die Arbeitgeber erfüllen müssen, um Anspruch auf die im Rahmen des Programms gewährten Steuervergünstigungen zu erhalten.

Gültigkeit des Beschlusses und Anwendbarkeit der Vergünstigungen

Der Beschluss Nr. 5267/22 ist für die nächsten zwei Jahre gültig. In Argentinien tätige Unternehmen, die die in der Entschließung festgelegten Anforderungen erfüllen, können eine hundertprozentige Ermäßigung der in den vorgenannten Gesetzen vorgesehenen Arbeitgeberbeiträge in Anspruch nehmen. Der Steuervorteil wird in dem Zeitraum angewandt, der den ersten 12 Monaten ab Beginn des Arbeitsverhältnisses entspricht.

Welche Unternehmen können davon profitieren?

Jedes Unternehmen des privaten Sektors, ob aus dem In- oder Ausland, das neue Arbeitnehmer einstellt, kann davon profitieren. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmer in Sozial-, Bildungs- oder Beschäftigungsprogrammen eingeschrieben sind. Es gibt im Wesentlichen fünf Programme, die alle auf die soziale Inklusion und die Regulierung der Arbeitsbeziehungen abzielen. Vier davon wurden von der derzeitigen argentinischen Regierung zwischen 2020 und 2021 geschaffen. Solche Programme sind im Anhang des Beschlusses Nr. 4/22 (ANEXO 1 - Resolución Conjunta 4/2022) vorgesehen.

Welche Unternehmen können nicht profitieren?

Um zu verhindern, dass Arbeitgeber zu Unrecht in den Genuss von Steuererleichterungen kommen, legt der Beschluss Nr. 5267/22 fünf Fälle fest, in denen Unternehmen keinen Anspruch auf Vergünstigungen haben.

1. Aus formalen Gründen:

  • Arbeitgeber, die nicht neue Stellen angeboten haben;
  • Arbeitgeber, die im öffentlichen Arbeitgeberregister für arbeitsrechtliche Strafen (Registro Público de Empleadores con Sanciones Laborales - REPSAL) eingetragen sind;

2. Aus Gründen des Rechtsmissbrauchs:

  • Arbeitgeber, die Entlassungen und anschließende Neueinstellungen für bereits bestehende Stellen vornehmen (Personalersatz);
  • Arbeitgeber, die ein neues Unternehmen gründen (mit denselben Gesellschaftern oder mit neuen Gesellschaftern);

3. Aus Gründen, die mit der Natur der Arbeit zusammenhängen:

  • Arbeitgeber, die bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern beschäftigen, wie z. B. Direktoren, Auszubildende, Praktikanten, Lehrlinge, ständige Arbeitnehmer mit diskontinuierlichen Tätigkeiten, Arbeitnehmer, die aus dem Ausland für befristete Aufgaben versetzt werden.

Evaluierung des Beschäftigungszuwachses

Gemäß dem Beschluss Nr. 5267/2022 wird die Zunahme der Arbeitsplätze anhand des Durchschnittswerts der Gehaltsabrechnung des Unternehmens für das Jahr 2021 bewertet. Im Falle von Unternehmen, die ihre Tätigkeit nach dem 1. Januar 2022 aufgenommen haben, wird der Nullwert für das Vorjahr eingegeben, um den tatsächlichen Anstieg zu messen. Maßgeblich für die Anwendung der Steuervergünstigung sind die Angaben des Arbeitgebers im System „Simplificación Registral“. Die Angaben müssen bei der Anmeldung des Arbeitsverhältnisses eingegeben werden.

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