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Special Argentinien

Argentinien fördert KMU und Gründer

Die Regierung Macri hat Restriktionen für den Devisen- und Kapitalverkehr wieder aufgehoben und zahlreiche andere Maßnahmen zur Deregulierung von Märkten und zur Vereinfachung der Verwaltung vorgenommen. Es gibt keine besonderen Vergünstigungen für ausländische Investoren, grundsätzlich aber auch keine Benachteiligung gegenüber lokalen Unternehmen.

Die Regierung fördert die Industrie durch günstige Kredite, Steuernachlässe für KMU, Steuerprämien für die Erhöhung der lokalen Wertschöpfung sowie durch die zollfreie Einfuhr von zahlreichen Investitionsgütern. Es existiert eine Vielzahl von Finanzierungsprogrammen, die Investitionen in bestimmten Bereichen fördern.

Das 2016 verabschiedete KMU-Gesetz (Ley Pyme, Gesetz Nr. 27.264, Programa de Recuperación Productiva) gewährt eine Reihe von Steuernachlässen und anderen Fördermaßnahmen für mittelständische Betriebe. Im Rahmen des im April 2017 in Kraft getretenen Gesetzes 27.349 (Ley de Apoyo al Capital Emprendedor) wurde eine neue Rechtsform eingerichtet, die Sociedad de Acciones Simplificada (SAS), die eine beschleunigte Firmengründung vollständig online und innerhalb von 24 Stunden ermöglicht. Staatliche Fonds können sich an Neugründungen beteiligen oder günstige Kredite für Gründer bereitstellen.

Eine geplante Steuerreform soll in den kommenden Jahren die Steuerbelastung vor allem für Unternehmen schrittweise senken. So soll die Steuer auf nicht ausgeschüttete Gewinne von 35 auf 25 Prozent sinken. Auch über entsprechende harmonisierte Maßnahmen zur Senkung der Abgabenlast in Provinzen und Gemeinden wurde im November 2017 eine grundsätzliche Einigung zwischen der Nationalregierung und fast allen Provinzgouverneuren erzielt („Consenso Fiscal“).

Eine geplante Reform der Kapitalmarktgesetzgebung könnte die bisher verschwindend geringe Finanzierung aus lokalen Kapitalquellen in Schwung bringen und insbesondere für KMU den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern. Der gesetzliche Rahmen für öffentliche Investitionen mit privater Beteiligung wird durch das Ende 2016 verabschiedete PPP-Gesetz (Ley 27.328 und Durchführungsdekret 118/2017) sowie eine Reihe weiterer Gesetze auf Bundes- und Provinzebene bestimmt.

Bei öffentlichen Beschaffungen dürfen einheimische Anbieter bis zu 7 Prozent teurer sein als ausländische Firmen („Compre Argentino“). Einem neuen Gesetzentwurf zufolge soll der Vorteil für KMU auf bis zu 15 Prozent ausgeweitet werden. Für Großunternehmen soll der Angebotsvorteil von 5 auf 6 Prozent steigen.

Argentinien hat die Zollsätze für inzwischen 230 Investitionsgüter von 14 auf 2 Prozent gesenkt. Zudem erleichterte die Regierung die Einfuhr von gebrauchten Investitionsgütern und entsprechenden Ersatzteilen. Projekte für Forschung und Innovation fördert der staatliche Technologiefonds FONTAR und der Forschungsfonds FONCyT. Die klinische Forschung profitiert seit April 2017 von einer Beschleunigung der Zulassungsverfahren für klinische Tests.

Daneben existiert eine Reihe von Förderprogrammen für bestimmte Wirtschaftszweige. Eines der ältesten Förderregime gilt für den Bergbau, der seit 1993 im Rahmen des Gesetzes 24.196 (Ley de Inversiones Mineras) steuerliche Vorteile, 30 Jahre Steuerstabilität und Zollfreiheit für Ausrüstungsimporte genießt. Erneuerbare Energien (ohne Großwasserkraft) werden gefördert durch Zollfreiheit für Ausrüstungsimporte, beschleunigte Abschreibung, vorzeitige Rückerstattung der Mehrwertsteuer, steuerliche Absetzbarkeit von Finanzierungskosten sowie Steuerprämien für die Verwendung von Zulieferungen aus lokaler Wertschöpfung.

Eine besonders umfassende Förderung genießt die Softwarebranche durch ein Gesetz von 2004. Neben der landesweiten Förderung gibt es lokale Unterstützung für Technologiecluster in Buenos Aires und der Provinz Córdoba.

Anreize für die Erschließung der großen Schiefergasreserven in Patagonien verschaffen garantierte Stützpreise für den inländischen Erdgasabsatz. Einige gebrauchte Ausrüstungen, die für die Förderung von Erdöl und -gas von „kritischer Bedeutung“ sind, können komplett zollfrei importiert werden (Dekret 629/2017).

Neben den nationalen Fördermaßnahmen hat praktisch jede der 23 argentinischen Provinzen eigene Förderregime erlassen. Besonders ausgeprägt ist die Förderung in der Provinz Feuerland, die aus strategischen Gründen zu einer weitgehend zoll- und steuerfreien Sonderwirtschaftszone erklärt wurde.


Text: Carl Moses

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