Rechtsbericht Aserbaidschan Bergbau- und Energierecht
Energieeffizienz in Aserbaidschan
Aserbaidschan bietet aufgrund der klimatischen Verhältnisse gute Bedingungen für den Ausbau und die Weiterentwicklung von erneuerbaren Energien.
17.06.2022
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Die aserbaidschanische Regierung verfolgt eine Strategie, die einen Anteil an alternativen Energien bei der Stromerzeugung anstrebt.
Den rechtlichen Rahmen der Umsetzung dieser Strategie stellt das am 20. August 2021 verabschiedete Gesetz "Zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen in der Stromerzeugung“ ("Elektrik enerjisi istehsalında bərpa olunan enerji mənbələrindən istifadə haqqında") sowie die aserbaidschanische Verfassung dar. In Übereinstimmung mit Art. 94 Teil I Absatz 11 der aserbaidschanischen Verfassung bestimmt das Gesetz die rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen bei der Stromerzeugung sowie die Unterstützungsmechanismen zur Förderung dieser und regelt die Beziehungen in diesem Bereich.
Das Gesetz legt Grundbegriffe wie "erneuerbare Energiequellen", "Bereich der Nutzung", "Audit-Verfahren" etc. fest. Nach Art. 1.1.1 des Gesetzes sind erneuerbare Energien alle Energiequellen, die ständig in der Umwelt vorhanden sind oder ständig erzeugt werden (zum Beispiel: Wasserkraft, Windenergie, Sonnenergie). In Kapitel 4 des Gesetzes werden Rechte und Pflichten der Hersteller und staatlichen Stromversorger bei der Nutzung von erneuerbaren Energiequellen bei der Stromerzeugung geregelt.
In Kapitel 5 des Gesetzes wird die Haftung für die Verstöße gegen das Gesetz geregelt. Personen oder Unternehmen, die gegen die Anforderungen des Gesetzes verstoßen haften nach zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Vorschriften der Republik Aserbaidschan.
Weitere Gesetzgebung in diesem Bereich besteht aus internationalen Abkommen, denen Aserbaidschan beigetreten ist und anderen normativen Rechtsakten zur Energie-Regulierung. Hierzu gehören unter anderem das Gesetz über die Nutzung von Energieressourcen ("Enerji resurslarından istifadə haqqında") aus dem Jahre 1996. Das Gesetz enthält unter anderem Bestimmungen zur Zertifizierung und Standardisierung von energieverbrauchenden Anlagen/Einrichtungen.
Das Ministerium für Energie ("Azərbaycan Energetika Nazirliyi") ist zuständig für die Lizenzierung und Regulierung, Übertragung, Verteilung sowie für den Stromverkauf bzw. Import und Export von Strom. Das Verfahren zur Vergabe für die Stromerzeuger erfolgt über öffentliche Ausschreibungen oder Direktvorgaben und ist komplex.
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