Rechtsbericht Aserbaidschan Umweltschutzrecht
Umweltschutz in Aserbaidschan
Umweltschutz ist in Aserbaidschan in der Verfassung verankert: Sie garantiert das Recht auf ein Leben in einer gesunden Umwelt. Die Umweltgesetzgebung konkretisiert die Umsetzung.
17.06.2022
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Die aserbaidschanische Regierung setzt beim Kampf gegen den Klimawandel auf Förderung und Nutzung von sauberen Energiequellen, Recycling und Sanierung von nicht energieeffizienten privaten und öffentlichen Gebäuden sowie Werk- und Forschungsanlagen. Ziel ist es, aufgrund des Nationalen Entwicklungsplans eine ökologische Umwelt und Räume für grüne Energie sowie den Aufbau intelligenter Städte und Dörfer zu schaffen.
Das Ministerium für Ökologie und natürliche Ressourcen ("Azərbaycan Respublikasının Ekologiya və Təbii Sərvətlər Nazirliyi") ist auf dem Territorium der Republik Aserbaidschan (einschließlich des kaspischen Meeres) für die Organisation der Naturnutzung, der effizienten Nutzung des Grundwassers und der Bodenschätze sowie deren Wiederherstellung verantwortlich. Es ist das Exekutivorgan, welches die staatliche Politik im Bereich der Beobachtung und Prognosen von Prozessen umsetzt. Dem Ministerium sind mehrere Institutionen, wie das Landesamt für Bodenschätze, nachgeordnet. Eine vollständige Liste kann auf der Internetseite des Ministeriums abgerufen werden. Eines der Instrumente im Kampf für die Umwelt ist die Einrichtung einer Beschwerdekammer. Hier können Unternehmen und die Bevölkerung Beschwerden gegen die Nicht-Einhaltung von Vorschriften einreichen.
Rechtlich wird der Umweltschutz in Aserbaidschan durch Art. 39 der aserbaidschanischen Verfassung garantiert. Danach hat jede in Aserbaidschan wohnende Person das Recht auf ein Leben in einer gesunden Umwelt. Daher existieren in Aserbaidschan eine Reihe an normativen Rechtsakten, die sich mit dem Begriff Umweltgesetzgebung zusammenfassen lassen.
Das Umweltschutzgesetz ist von grundlegender Bedeutung für das System der Umweltgesetzgebung. Es gilt für das ganze Land und legt den rechtlichen Rahmen für den Umweltschutz, die Nutzung natürlicher Ressourcen sowie die Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der natürlichen Ressourcen fest. Es systematisiert Normen in Bezug auf den wirtschaftlichen Mechanismus für den Umweltschutz, Umweltqualitätsstandards, staatliche Umweltgutachten, Umweltanforderungen für die Planung, den Bau und den Wiederaufbau sowie die Inbetriebnahme von Bauwerken, Unternehmen und anderen Einrichtungen, Umweltnotfälle, besonders geschützte Naturgebiete und Territorien, Umweltkontrolle, Umwelterziehung, Bildung, Forschung und Entwicklung sowie Umwelterziehung.
Weitere wichtige Rechtsquellen sind:
- Bodengesetzbuch der Republik Aserbaidschan;
- Wassergesetzbuch der Republik Aserbaidschan;
- Forstwirtschaftsgesetz der Republik Aserbaidschan;
- Gesetz der Republik Aserbaidschan "Über den Schutz der atmosphärischen Luft";
- Gesetz der Republik Aserbaidschan "Über die Fischerei“;
- Das Gesetz der Republik Aserbaidschan über den Schutz der Natur und die Nutzung der natürlichen Ressourcen;
- Das Gesetz der Republik Aserbaidschan "Über besonders geschützte Naturgebiete und Einrichtungen“;
- Das Gesetz der Republik Aserbaidschan "Über die ökologische Sicherheit“
Diese Regelungen finden Eingang in andere normative Akte wie Zivil-, Straf- und Finanzrecht. Ein Beispiel ist das Strafgesetzbuch ("Cinayət Məcəlləsi") der Republik Aserbaidschan, in dem das 28. Kapitel den Umweltverbrechen gewidmet ist. Das Gesetz regelt einzelne Verstöße unter anderem gegen Umweltschutzvorschriften, das Bodenschutzgesetz oder das Wassergesetzbuch. Wird beim Bau und/oder dem Betrieb von Gebäuden und Einrichtungen industrieller, landwirtschaftlicher und anderer Einrichtungen zum Beispiel ein Verstoß gegen die Entsorgung von gefährlichen und umweltschädlichen Stoffen oder Verschmutzung von Gewässern festgestellt, so bestimmt das Gesetz die Haftung. Im Fall eines Verstoßes droht eine Geldstrafe oder in besonders schwerwiegenden Fällen eine Haftstrafe bis zu fünf Jahre, in Verbindung mit oder ohne das Verbot, bestimmte Ämter zu bekleiden oder bestimmte Tätigkeiten auszuüben für bis zu drei Jahren.