Zollbericht Aserbaidschan Verbrauchsteuern

Verbrauchsteuern

Verbrauchsteuern werden in Aserbaidschan unter anderem auf Alkohol und alkoholische Getränke sowie Tabakwaren und Mineralölprodukte erhoben.

Von Karin Appel | Bonn

Nachstehend eine nicht abschließende Tabelle der verbrauchsteuerpflichtigen Produkte und Steuersätze.

Verbrauchssteuersätze in Aserbaidschan
Warenposition nach dem Tarif der Außenwirtschaftstätigkeit AserbaidschansBezeichnungSteuersatz in Euro pro Einheit
2203.00Bier aus Malz1,06/l
2204 (außer 2204.10.110.0 und 2204.30.100.0)Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein, Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 20092,01/l
2204.10.110.0Schaumwein2,84/l
2204.30.100.0anderer Traubenmost, teilweise gegoren, auch ohne Alkohol stumm gemacht 0,11/l
2205Wermut und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert2,01/l
2206.00Andere gegorene Getränke; Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen2,01/l
2207.10.000.0Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80%vol oder mehr, unvergällt2,90/l
2208.20Branntwein aus Wein oder Traubentrester4,01/l

2208.90.910.0

2208.90.990.0

Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80%vol6,24/l
2402.10.000.0Zigarren, einschließlich Stumpen17,28/1000 St.
2402.20Zigaretten21,74/1000 St.
2710 19 310 0Öl44,59/1 Tonne
Quelle: Beschluss des Ministerkabinetts der Republik Aserbaidschan Nr. 574

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