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Das Ministerium für Auswärtiges, Commonwealth & Entwicklung (FCDO) bietet auch für deutsche Unternehmen vielseitige Geschäftschancen in Form von Bau-, Beratungs- und Lieferleistungen. Diese reichen von Instandhaltungsaufträgen für britische Botschaften über technische Unterstützung bis hin zu Warenlieferungen für Entwicklungsprojekte. Bei allen Ausschreibungen greift das britische Vergaberecht.
Das FCDO gleicht derzeit die Vergaberichtlinien und Beschaffungsprozesse der beiden Vorgängerbehörden einander an. Alle Verträge, die mit dem ehemaligen Ministerium für Entwicklungszusammenarbeit (DFID) oder mit dem für Auswärtiges & Commonwealth (FCO) geschlossen wurden, bleiben vorerst rechtsgültig. Ebenso bleiben bestehende Fördervereinbarungen mit den Partnerländern gültig und werden ohne Änderungen weitergeführt. Lieferpartner mit Verträgen im Namen von DFID oder FCO sollten sicherstellen, dass ihre Kreditorenbuchhaltung Zahlungen des neuen Ministeriums anerkennt.
Das FCDO pflegt die Ausschreibungsportale der beiden Vorgängerinstitutionen zunächst weiter. Um mit dem neuen Ministerium ins Geschäft zu kommen, sollten sich interessierte Unternehmen auf beiden Portalen registrieren:
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