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Australisches Finanzamt verlängert Übergangsfrist für Unternehmen

Das australische Finanzamt verlängert die Übergangsfrist für die Bestimmung der Ansässigkeit von Unternehmen.

Von Jan Sebisch | Bonn

Das Australian Taxation Office (ATO) hat die Practical Compliance Guideline PCG 2018/9 aktualisiert und die Übergangsfrist für die Bestimmung der Unternehmensansässigkeit auf der Grundlage des Ortes der zentralen Verwaltung und Kontrolle (the determination of corporate residence based on the place of central management and control-  CM&C) bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Seit dem Taxation Ruling TR 2004/15 aus dem Jahr 2004 wurde bei der Bestimmung der Unternehmensansässigkeit in Australien auf Grundlage der CM&C auf den Ort der Vorstandssitzungen abgestellt, oder, wenn es keine physischen Sitzungen gab, auf den Ort, an dem sich die Mehrheit der Vorstandsmitglieder befand.

Im Jahr 2018 hat das ATO die TR 2004/15 aufgehoben und die PCG 2018/9 erlassen. Im Rahmen der PCG hat das ATO wiederum einen differenzierteren Ansatz zur Bestimmung des CM&C-Standorts gewählt. Hier besteht unter anderem die Möglichkeit, den Sitz der „echten Entscheidungsträger“ zu ermitteln (identify the location of "real decision makers“).

Im Rahmen der Änderung dieses Ansatzes hat das ATO ausländischen Unternehmen, die sich auf die TR 2004/15 verlassen haben und festgestellt hatten, dass sie in Australien nach diesem Ruling nicht ansässig sind, eine Übergangsfrist für die neuen Regelungen nach der PCG 2018/9 eingeräumt. Mit der Aktualisierung der PCG 2018/9 wird die Übergangsfrist nunmehr vom 30. Juni 2022 bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

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