Wirtschaftsrecht | Australien

Recht kompakt Australien

Der Länderbericht Recht kompakt Australien bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.

Jan Sebisch

Von Jan Sebisch | Bonn

Australien verfügt über ein stabiles Rechtssystem, das ausländischen Investoren Rechtssicherheit gibt. Im Rule of Law Index 2024 des World Justice Project beleget Australien mit einem Wert von 0,8 im weltweiten Ranking Platz 11.

Vorteile

  • Rechtsstaatlichkeit und Vertragssicherheit
  • Arbeits- und aufenthaltsrechtliche Erleichterungen für Fachkräfte
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
  • Starker Schutz geistigen Eigentums
  • Schiedsgerichtbarkeit als Alternative

Herausforderungen

  • Komplexes föderales Rechtssystem
  • Strenge arbeitsrechtliche Vorschriften
  • Komplexes Steuerrechtssystem
  • Strikte Regulierung im Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht
  • Unterschiedliche Compliance-Vorgaben (z.B. im Datenschutzrecht)

  •  Australien gehört dem Rechtskreis des Common Law an. (Stand: 12.09.2025)

    Parlamentarisch konstitutionelle Monarchie

    Wesentliches Staatsmerkmal ist, dass es sich bei Australien (wie dem Vereinigten Königreich) um eine parlamentarische konstitutionelle Monarchie handelt. Oberste Staatsorgane sind das House of Representatives (das Repräsentantenhaus) und der Senate (Senat) sowie der Monarch der durch den Governor-General (Generalgouverneur) vertreten wird. In Bezug auf den Gesetzgebungsprozess sind das Repräsentantenhaus und der Senat nahezu gleichwertig.

    Dabei umfasst das Commonwealth of Australia sechs Bundesstaaten (New South Wales, Queensland, South Australia, Tasmania, Victoria und Western Australia) und zehn Territorien. Drei der Territorien (Australian Capital Territory, Northern Territory und Jervis Bay Territory) befinden sich im Inland. Bei den anderen sieben Territorien (Ashmore Islands und Cartier Islands, Australian Antartic Territory, Christmas Island, Heard Islands und McDonald Islands, Cocos Islands, Coral Islands und Norfolk Islands) handelt es sich um externe Territorien. Die australische Verfassung gewährt lediglich Bundesstaaten das Recht, ein eigenes Parlament zu errichten und Gesetze zu erlassen. Gemäß sec. 122 der Verfassung werden die Gesetze für die Territorien grundsätzlich vom australischen Parlament verabschiedet. Ausnahmen sind das Australien Capital Territory, das Northern Territory und Norfolk Island. Diese Territorien können sich selbst verwalten.

    Rechtssystem

    Hinsichtlich des Rechtssystems gehört Australien dem Rechtskreis des Common Law an. Der Begriff des Common Law bezieht sich auf ein Rechtssystem, das sich aus Gewohnheitsrecht, Richterrecht und kodifiziertem Recht zusammensetzt. Die australische Verfassung ist stark föderalistisch geprägt. Die Gesetzgebungskompetenzen sind in der Verfassung normiert (zum Bespiel sec. 51 und 122). Alle Kompetenzen, die sich nicht in der Verfassung finden, entfallen auf die Einzelstaaten.

    Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation

    Australien ist seit dem 1. April 1989 Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation (WTO). Die WTO strebt die Liberalisierung des Welthandels an, unter anderem durch einheitliche Regeln zum Waren- und Dienstleistungshandel, öffentlichen Beschaffungswesen und geistigen Eigentum.

    Ferner gehört Kanada der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftsunion (Asian-Pacific Economic Cooperation – APEC) an.

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  • Das australische Vertragsrecht beruht auf dem Common Law System. (Stand: 12.09.2025)

    UN-Kaufrecht

    Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist für Australien am 1. April 1989 in Kraft getreten. Das UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods – CISG) ist automatisch anwendbar, sobald der Anwendungsbereich eröffnet ist (Art. 1 ff.); dies ist bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen und Werklieferungsverträgen der Fall. Allerdings können die Parteien die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ausdrücklich ausschließen (Art. 6). Wann ein solcher Ausschluss sinnvoll ist, hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab.

    Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht enthält die GTAI-Publikation UN-Kaufrecht in Deutschland, 25 Jahre Relevanz für den Warenexport, 2017.

    Vertragsschluss

    Das australische Vertragsrecht basiert im Wesentlichen auf dem englischen System des Gewohnheitsrechts (Common Law System) und ist nicht kodifiziert. Mithin existiert keine Abstrahierung von Verträgen (zum Beispiel Werk- oder Dienstvertrag) mit spezifischen Haftungsfolgen für einen bestimmten Vertragstyp. Die Rechtsfolgen bei einem Vertragsbruch sind grundsätzlich unabhängig davon, welche Art von Vertrag zwischen den Parteien vereinbart worden ist. 

    Voraussetzungen für Vertragsschluss

    Voraussetzung für einen Vertragsschluss sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen in Form von Angebot (offer) und Annahme (acceptance). Ferner muss der Annehmende dem Anbietenden eine Gegenleistung (consideration) für sein Angebot anbieten.

    Angebot

    Für ein Angebot (offer) ist keine bestimmte Form erforderlich. Ein Angebot ist eine Mitteilung, die auf das Versprechen hinausläuft, etwas zu tun (oder zu unterlassen), wenn die Person, an die das Angebot gerichtet ist, im Gegenzug etwas tut (oder etwas unterlässt). Ein Angebot kann ausdrücklich oder konkludent angetragen werden. Bis das Angebot nicht angenommen worden ist, kann es aus verschiedenen Gründen erlöschen. Gründe für das Erlöschen des Angebots sind zum Beispiel der Zeitablauf, die Ablehnung des Angebots oder der Widerruf des Angebots. 

    Annahme

    Die Annahme (acceptance) ist die Zustimmung zu den Bedingungen des Angebots. Die Annahme bedarf in der Regel keiner bestimmten Form. Eine Besonderheit des australischen Vertragsrechts ist die sogenannte postal rule. Wird die Annahme des Angebots auf dem Postweg erklärt, ist sie ab dem Zeitpunkt wirksam, zu dem sie in die Post gegeben wird. Auf E-Mail-Kommunikation ist die postal rule nicht anwendbar. In diesem Fall muss die Annahme dem Anbietenden wirksam zugegangen sein.

    Consideration

    Damit ein Vertrag durchsetzbar ist, muss der Annehmende dem Anbietenden eine Gegenleistung (consideration) für sein Angebot anbieten. Die Gegenleistung kann zum Beispiel in einem Anspruch, Vorteil oder der Eingehung von Verbindlichkeiten liegen. Zu beachten ist, dass die Gegenleistung nicht gleichwertig sein muss. Entscheidend ist, dass sie überhaupt einen Wert besitzt.

    Gewährleistungsrecht

    In Bezug auf das Gewährleistungsrecht in Australien sind Vorschriften des Bundes und der Einzelstaaten zu beachten. Auf Bundesebene existiert ein Verbraucherschutzgesetz (Australian Consumer Law- ACL), welches in dem Competition and Consumer Act 2010 enthalten ist. Auf Ebene der einzelnen Bundesstaaten ist das Recht des Warenkaufs in den Sale of Goods Acts geregelt.

    Verbraucherschutzgesetz

    In einer Vielzahl von Gewährleistungsfällen liegt eine Warenlieferung eines Lieferanten an einen Verbraucher vor (the supply of goods to a consumer). In solchen Konstellationen sind die Verbrauchergarantien (consumer guarantees) des ACL zu beachten.

    Eine Verbrauchergarantie ist ein dem Verbraucher zustehendes Recht, das ihm beim Kauf eines Produkts eingeräumt wird. Hinsichtlich dessen finden sich im ACL in Part 3-2 Division 1 Subdivision A Garantien in Bezug auf die Lieferung von Waren (guarantees relating to the supply of goods). Sofern eine Person beziehungsweise der Lieferant (the supplier) Waren an einen Verbraucher liefert, ist unter anderem gewährleistet, dass dem Lieferanten das Verfügungsrecht über das Eigentum an der Ware zusteht, wenn dieses auf den Verbraucher übergeht (Section 51 ACL). Ferner besteht gemäß Section 54 ACL eine Garantie, dass die Waren von annehmbarer Qualität (acceptable quality) sind.

    Regelungen bezüglich der Verletzung von Garantien finden sich im ACL in Part 5-4 Division 1 Subdivision A (remedies relating to guarantees). In Anlehnung an Section 259 (2) ACL kann ein Verbraucher vom Lieferanten bei einer behebbaren Garantieverletzung und dem Nichtvorliegen eines wesentlichen Mangels verlangen, dass er den Fehler innerhalb einer angemessen Frist behebt. Sofern die Garantieverletzung nicht behoben werden kann oder ein wesentlicher Mangel vorliegt, kann der Verbraucher vom Lieferanten unter anderem eine Entschädigung für die Wertminderung der Ware verlangen. Ferner besteht für den Verbraucher die Möglichkeit, für die aufgrund der Garantieverletzung erlittenen Schäden einen Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen (Section 259 (4) ACL).

    Der Anwendungsbereich des ACL ist sehr weit gefasst: Umfasst sind nicht nur der Warenverkauf, sondern auch Dienstleistungen. In Part 5-4 Divison 1 Subdivison B finden sich Garantien in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen (guarantees relating to the supply of services).

    Sale of Goods Act

    In Australien werden Warenkaufverträge durch separate bundesstaatliche und territoriale Sale of Goods Acts geregelt. Diese Gesetzgebung ist im Wesentlichen einheitlich, mit einigen geringfügigen Ausnahmen. Die Sale of Goods Acts enthalten Standardbestimmungen für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen.

    Verjährung

    Die Verjährungsvorschriften für Gewährleistungsansprüche in Australien finden sich nicht ACL, sondern ergeben sich aus den jeweiligen Limitations Acts der Bundesstaaten und Territorien.

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  • Wer durch ein fehlerhaftes Produkt Schäden erlitten hat, kann in Australien aufgrund mehrerer Anspruchsgrundlagen Schadensersatz geltend machen. (Stand: 12.09.2025)

    Produkthaftungsregelungen finden sich auf Bundesebene im australischen Verbraucherschutzgesetz (Australian Consumer Law (ACL), welches in dem Competition and Consumer Act 2011 enthalten ist, oder in den jeweiligen Regelungen für den Warenverkauf (Sale of Goods Acts) auf Bundesstaats- oder Territorialebene.

    Die zuständige Behörde für Fragen der Produktsicherheit ist auf Bundesebene die australische Wettbewerbs- und Verbraucherkommission (Australian Competition and Consumer Commission). Auch auf Ebene der Bundesstaaten existieren entsprechende Verbraucherschutzbehörden.

    Vertragliche Haftung

    In einer Vielzahl von Produkthaftungsfällen liegt ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und dem Lieferanten oder Hersteller vor. Ein geschädigter Verbraucher kann in solchen Fällen auf die vertraglichen Bedingungen sowie die Rechtsfolgen der vertraglichen Schlechterfüllung, die sich aus den Grundsätzen des common law ergeben, berufen.

    Verbraucherschutzgesetz

    Das ACL enthält eine Reihe von Verbraucherschutzbestimmungen, die allen Teilen der Lieferkette für Konsumgüter Verpflichtungen auferlegen, einschließlich Lieferanten, Importeuren, Herstellern und denjenigen, die für die Werbung für Konsumgüter in Australien verantwortlich sind.

    Der ACL enthält im Wesentlichen drei grundlegende Haftungsvorschriften. Zum einen ist Unternehmen ein unredliches, irreführendes oder täuschendes Verhalten (unconscionable, misleading or deceptive conduct) im Geschäftsverkehr untersagt. Zum anderem enthält das ACL Verbrauchergarantien (consumer guarantees), die vorsehen, dass Waren und Dienstleistungen von "akzeptabler Qualität" (acceptable quality) und zweckmäßig sein müssen. Diese Bestimmungen enthalten auch Rechtsbehelfe, einschließlich Erstattungsansprüche und Entschädigungen. Zudem enthält das ACL eine verschuldensunabhängige Haftung für Hersteller fehlerhafter Produkte (safety defect). Regelungen zur Herstellerhaftung für Waren mit Sicherheitsmängeln (liability of manufacturers for goods with safety defects) finden sich in Part 3-5 ACL.

    Sale of Goods Acts

    In Australien werden Warenkaufverträge durch separate bundesstaatliche und territoriale Sale of Goods Acts geregelt. Diese Gesetzgebung ist im Wesentlichen einheitlich, mit einigen geringfügigen Ausnahmen.

    Die Sale of Goods Acts enthalten Standardbestimmungen für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. In den Sale of Goods Acts sind in der Regel Garantien vorgeschrieben, nach denen der Verkäufer dem Käufer zusichert, dass die Waren für den Zweck des Kaufs geeignet und von handelsüblicher Qualität sind. Im Fall der Verletzung dieser Garantien ist der Käufer berechtigt, Ersatz für die erlittenen körperlichen und wirtschaftlichen Schäden zu verlangen.

    Deliktische Haftung

    Die deliktische Haftung des Herstellers oder Lieferanten in Australien ergibt sich aus den Grundsätzen des common law. Besonders relevant in diesem Zusammenhang ist der Deliktstatbestand der Fahrlässigkeit (negligence). Für eine erfolgreiche Fahrlässigkeitsklage ist unter anderem das Bestehen einer Sorgfaltspflicht (duty of care), eine Pflichtverletzung (breach of duty), Kausalität (causation) und die Vorhersehbarkeit des Schadens (remoteness) erforderlich.

    In Bezug auf die Konkretisierung der Sorgfaltspflicht sind verschiedene Faktoren zu beachten. Ausschlaggebend sind zum Beispiel die mit der Benutzung des Produkts verbundenen Risiken, die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sowie praktische Möglichkeiten zur Risikoprävention.

    Schaden

    In Bezug auf die Schadensberechnung gibt es hinsichtlich der Haftungsgrundlagen einige Unterschiede. Im Rahmen einer Produkthaftungsklage kann der Kläger unter anderem einen Anspruch auf Schadensersatz für etwaige Behandlungskosten von Verletzungen (damages for any expenses incurred in treating an injury), die Reparatur von Sachschäden (repairing damage to property) sowie eine Entschädigung für die dauerhafte Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit (impairment of earning capacity) geltend machen.

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  • In Australien stellen Handelsvertreter eine klassische Vertriebsmöglichkeit dar. (Stand: 12.09.2025)

    Handelsvertreter 

    Handelsvertreter (agent) ist jemand, der selbständig auf Provisionsbasis Geschäfte für einen anderen (principal) vermittelt, ohne dabei auf eigene Rechnung zu handeln. Das australische Recht unterscheidet hier nicht zwischen natürlichen und juristischen Personen.

    Insofern der Handelsvertreter unter einem Namen geschäftlich tätig wird, der nicht sein eigener Name ist beziehungsweise einen Geschäftsnamen (business name) verwendet, muss dieser Name bei der Australian Securities and Invest Commission (ASIC) registriert werden. Gesetz des Falles, dass der Handelsvertreter im Name des principal in Australien regelmäßig Verträge abschließt, impliziert der Corporations Act, dass der principal in Australien geschäftlich tätig ist. In solchen Konstellationen muss sich der principal als registered foreign company registrieren.

    Grundsätzlich kann ein Handelsvertretervertrag schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Da sich kaum gesetzliche Regelungen zum Handelsvertreter im australischen Recht finden lassen, empfiehlt es sich, einen schriftlichen Handelsvertretervertrag abzuschließen, in dem alle Rechte und Pflichten der Parteien umfassend geregelt sind (zum Beispiel das Tätigkeitsgebiet). 

    Durch die australische Rechtsprechung sind im Laufe der Zeit einige Grundpflichten (fiduciary obligations) festgelegt worden. Hierzu gehört unter anderem eine allgemeine Informationspflicht des Handelsvertreters. Der Handelsvertreter ist verpflichtet, den Geschäftsherrn über die entsprechenden Geschäfte zu informieren. Zentrale Pflicht des Geschäftsherrn ist die Zahlung der im Vertrag festgelegten Vergütung.

    Der Handelsvertretervertrag kann vom Vertreter sowie dem Geschäftsherrn gekündigt werden. Ein Ausgleichsanspruch (wie im deutschen Recht) existiert im Rahmen der Beendigung des Handelsvertretervertrags nicht.

    Rechtswahl, Gerichtsstandvereinbarung und Schiedsklausel 

    Im Rahmen eines Vertragsschlusses im internationalen Bereich ist die Wahl des anzuwendenden Rechts eine der ersten zentralen Fragen. Im grenzüberschreitenden Recht gilt hier grundsätzlich die Rechtswahlfreiheit, das heißt, die Parteien können das Recht, das sie für ihre vertragliche Beziehung als sinnvoll erachten, frei wählen. In der EU wird dieser Grundsatz für Handelsvertreterverträge teilweise durch die Handelsvertreterrichtlinie eingeschränkt. Hat der Handelsvertreter seine Tätigkeit für den Unternehmer nach dem Vertrag allerdings nicht innerhalb des Gebietes der Europäischen Union oder der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auszuüben, kann etwas anderes vereinbart werden.

    Dementsprechend können deutsche Unternehmen grundsätzlich mit einem australischen Handelsvertreter das anwendbare Recht frei wählen. Auch der Gerichtsstand kann grundsätzlich frei vereinbart werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass im Fall eines Rechtsstreits das zuständige Gericht die entsprechende Vertragsklausel für unwirksam erklärt, da zum Beispiel das von den Parteien gewählte Recht keinen Bezug zu den konkreten Inhalten des Handelsvertretervertrages hat. In solchen Konstellationen wendet das zuständige Gericht dann dasjenige Recht an, das dem Zweck des Vertrags sowie dem Willen der Parteien am ehesten entspricht.

    Insofern die Parteien keine vertragliche Vereinbarung in Bezug auf das anwendbare Recht getroffen haben, wenden die Gerichte das Recht desjenigen Landes an, das zum Inhalt des Handelsvertretervertrages den größten Bezug aufweist. Üblicherweise wird dies das australische Recht sein.

    Ferner ist auch die Aufnahme einer Schiedsklausel grundsätzlich möglich. Ob eine Schiedsklausel aufgenommen werden sollte, ist allerdings immer eine Frage des konkreten Einzelfalls und das Ergebnis einer Abwägung der Vor- und Nachteile des Schiedsverfahrens. Vorteilhaft ist unter anderem die Schnelligkeit des Verfahrens.

    Vertragshändler

    Vertragshändler (distributor) ist jemand, der als eigenständiger Unternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Waren von Herstellern/Lieferanten bezieht und verkauft. Der Warenankauf und das damit verbundene Geschäftsrisiko liegen ausschließlich in der Sphäre des Vertragshändlers. Dementsprechend sind die Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers geringer.

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  • In Australien unterliegen bestimmte Arten ausländischer Investitionen einer behördlichen Anzeige oder Überprüfung. (Stand: 12.09.2025)

    Das australische Investitionsrecht wird im Wesentlichen durch den Foreign Acquisitions and Takeovers Act 1975 (FATA) und den damit verbundenen Vorschriften geregelt. Dieses Gesetz bildet die Grundlage für die Kontrolle und Genehmigung von ausländischen Investitionen in Australien. Ziel ist es, ausländische Kapitalzuflüsse zu ermöglichen, gleichzeitig aber die nationale Sicherheit, wirtschaftliche Stabilität und öffentliche Interessen zu wahren. Die praktische Umsetzung erfolgt durch das Foreign Investment Review Board (FIRB), das Investitionsvorhaben prüft und der Bundesregierung Empfehlungen erteilt.

    Ein wesentlicher Ansatzpunkt des FATA ist die Definition einer „wesentlichen Beteiligung“ (substantial interest). Im Rahmen des Gesetzes liegt eine solche vor, wenn ein einzelner ausländischer Investor eine Beteiligung von mindestens 20 Prozent an einem australischen Unternehmen erwirbt. Bei mehreren ausländischen Investoren gilt eine kombinierte wesentliche Beteiligung (aggregate substanial interest), sobald mindestens 40 Prozent gemeinsam gehalten werden. Die Erreichung dieser Beteiligungsschwellen kann bereits ausreichen, um eine Genehmigungspflicht nach dem FATA auszulösen.

    Der Begriff Direktinvestition (direct investment) steht im australischen Investitionsrecht primär für den Erwerb von Unternehmensanteilen oder Vermögenswerten, die dem Investor dauerhafte Einflussmöglichkeiten oder Kontrolle verleihen. Dies schließt insbesondere den Erwerb von 10 Prozent oder mehr der Anteile ein – oder einen geringeren Prozentsatz, wenn besondere Einflussrechte eingeräumt werden. Direktinvestitionen sind in vielen Fällen genehmigungspflichtig, da sie die Unternehmensführung betreffen.

    Die Genehmigungspflicht hängt zusätzlich von monetären Schwellenwerten ab, die jährlich angepasst werden und unter anderem von der Herkunft des Investors abhängig sind. Bei sensiblen Sektoren (Telekommunikation, Energie, Verteidigung) kann die Genehmigungspflicht auch unabhängig von Schwellenwerten bestehen.

    Der FATA bietet damit ein zweistufiges Kontrollsystem: Zum einem die Beteiligungsgrenze (20 Prozent beziehungsweise 40 Prozent für substantial interest, 10 Prozent für direct investment mit Kontrollrechten) und zum anderen die monetären Schwellenwerte, die nach Investorenherkunft und Sektor variieren. Beide Prüfmechanismen greifen ineinander, um sicherzustellen, dass bedeutende ausländische Einflussnahmen transparent geprüft und gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden können. 

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  • Deutschen Investoren, die ein Unternehmen in Australien gründen möchten, stehen verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. (Stand: 12.09.2025)

    Ähnlich wie in Deutschland existieren in Australien Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Rechtsquelle für diese beiden Gesellschaften sind der Corporations Act 2001 (der in ganz Australien gilt) sowie die von den einzelnen Bundesstaaten erlassenen Partnership Acts.  

    Partnership

    In Bezug auf die partnership ist zunächst zu berücksichtigen, dass jeder Bundesstaat seinen eigenen Partnership Act erlassen hat. Die meisten Partnerschaften werden durch einen Partnerschaftsvertrag gegründet, der die Rechte und Pflichten der Partner untereinander vorbehaltlich der geltenden Gesetzgebung definiert. Die partnership entspricht in ihrer Grundform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Im Gegensatz zum deutschen Recht besitzt sie allerdings keine Rechtsfähigkeit und muss stets auf Gewinnerzielungsabsicht ausgelegt sein. Grundsätzlich haften alle Gesellschafter für die Gesellschaftsverbindlichkeiten persönlich und unbeschränkt.

    Limited Partnership

    Einige Bundesstaaten (zum Beispiel New South Wales) ermöglichen die Gründung einer limited partnership. Ähnlich wie bei der deutschen Kommanditgesellschaft hat diese Gesellschaftsform einen limited partner (Kommanditist), dessen Haftung sich auf einen eingezahlten Betrag beschränkt, sowie den general partner (Komplementär), der unbeschränkt haftet und dem die Geschäftsführung und Vertretung obliegt. Der limited partner ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen und besitzt auch keine Vertretungsmacht.

    Company

    Eine company ist eine Kapitalgesellschaft. Der Corporations Act 2001 unterscheidet verschiedene Formen der company.

    Public Company

    Bei einer public company werden die Anteile wie bei einer deutschen Aktiengesellschaft von der allgemeinen Öffentlichkeit gehalten. Die Anzahl der Aktieninhaber einer public company ist unbegrenzt. Eine public company muss mindestens drei Vorstandsmitglieder (directors) haben, von denen mindestens zwei ihren ständigen Wohnsitz in Australien haben müssen (sogenannte resident directors). Zusätzlich muss sie über einen company secretary verfügen, der seinen ständigen Wohnsitz ebenfalls in Australien hat. Das Amt eines Vorstandsmitglieds oder eines company secretary kann nur von natürlichen Personen ausgeübt werden. Eine public company muss in ihrem Namen das Wort “Limited” oder “Ltd” führen.

    Proprietary limited by shares

    Die private company limited by shares, für die auch die Bezeichnung “proprietary (limited) company“ üblich ist, entspricht in etwa einer deutschen GmbH. Die Möglichkeit des Anteilserwerbs ist begrenzt. Eine proprietary limited company kann bis zu 50 Anteilsinhaber haben. Die proprietary company muss mindestens ein Vorstandsmitglied (director) mit ständigem Wohnsitz in Australien haben und in ihrem Namen die Worte “Pty Limited” oder “Pty Ltd” führen.

    Weitere Formen der Company

    Weitere Formen der company sind die company limited by guarantee, die company by shares and guarantee und die unlimited company.

    Wettbewerbsrecht

    Das Wettbewerbsrecht in Australien wird primär durch den Competition and Consumer Act geregelt (CCA). Ziel des Gesetzes ist es, fairen Wettbewerb zu fördern, wettbewerbswidriges Verhalten zu verhindern und gleichzeitig die Interessen der Verbraucher zu schützen.

    Der CCA enthält sowohl kartellrechtliche Vorschriften als auch verbraucherschützende Bestimmungen. Im Bereich des Kartellrechts untersagt das Gesetz unter anderem wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sowie bestimmte Formen des exklusiven Geschäftsverkehrs (exclusive dealing).

    Der CCA beinhaltet zudem umfangreiche Verbraucherschutzbestimmungen, die im Australian Consumer Law (ACL), einem Anhang des CCA, kodifiziert sind. Das ACL gilt in allen Bundesstaaten und Territorien und enthält unter anderem Regelungen zu irreführendem oder täuschendem Verhalten, unlauteren Geschäftspraktiken sowie Produktsicherheitsstandards. Unternehmen, die gegen das ACL verstoßen, müssen mit hohen Geldstrafen, Unterlassungsanordnungen und Schadensersatzansprüchen rechnen.

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  • Das Urheberrecht in Australien wird durch den Copyright Act 1968 geregelt. (Stand: 12.09.2025)

    Die gewerblichen Schutzrechte finden sich in verschiedenen rechtlichen Regelwerken wieder.

    Markenrecht

    Regelungen zum australischen Markenrecht finden sich im Trade Marks Act 1995. In Australien ist IP Australia die zuständige Registrierungsbehörde. Eine entsprechende Anmeldung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Vom Tag der Anmeldung beträgt die Schutzdauer 10 Jahre.

    Patentrecht

    Das australische Patentrecht ist im Patents Act 1990 geregelt. Grundsätzlich kann man zwischen dem Standardpatent (standard patent) und dem Innovationspatent (innovation patent) unterscheiden. Zu beachten ist allerdings, dass die australische Regierung durch die Verabschiedung verschiedener Gesetze dafür gesorgt hat, das Innovationspatent auslaufen zu lassen.

    Der letzte Tag für die Einreichung eines neuen Innovationspatents war der 25. August 2021. Bestehende Innovationspatente, die am oder vor dem 25. August 2021 eingereicht wurden, bleiben bis zu ihrem Ablauf in Kraft. Dadurch wird sichergestellt, dass die derzeitigen Rechteinhaber nicht benachteiligt werden.

    Standardpatent 

    Ein Standardpatent schützt alle technischen Erfindungen aus allen Gebieten der Technik und Wissenschaft. Um patentfähig zu sein, ist es erforderlich, dass die Erfindung neuartig ist, einen erfinderischen Schritt enthält und nützlich ist.

    Bevor ein Standardpatent erteilt werden kann, wird der Antrag vom IP Australia geprüft, um sicherzustellen, dass er den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Je nach den Umständen und der Art des Schutzes, kann die Prüfung sechs Monate bis zu mehreren Jahren dauern.

    Der Inhaber des Standardpatents hat das Recht, seine Erfindung für die Dauer von 20 Jahren nach der Erteilung des Patents herzustellen, zu nutzen, zu veräußern, zu verleihen oder sonst wirtschaftlich zu verwerten.

    Innvationspatent 

    Ein Innovationspatent diente dazu, kurzfristigen Patenten einen einfachen und preisgünstigen Schutz zu ermöglichen. Vor der Eintragung eines Innovationspatents fand lediglich eine formelle Prüfung statt. Innovationspatente können allerdings nicht länger beantragt werden: Der letzte Tag für die Einreichung eines neuen Innovationspatents war der 25. August 2021. Bestehende Innovationspatente, die am oder vor dem 25. August 2021 eingereicht wurden, bleiben bis zu ihrem Ablauf in Kraft.

    Urheberrecht

    Das Urheberrecht in Australien wird durch den Copyright Act 1968 geregelt. Der Schutz entsteht automatisch mit der Erschaffung oder Veröffentlichung des Werkes. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Die Schutzdauer beträgt 70 Jahre.

    Internationale Übereinkommen

    Australien ist unter anderem Mitglied der folgenden internationalen Abkommen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes:

    • TRIPS-Abkommen (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) der WTO,
    • Berner Konvention (Berne Convention) von 1971 zum Schutz von literarischen und künstlerischen Werken,
    • Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums in der Fassung von 1967,
    • WIPO-Urheberrechtsvertrag (WIPO Copyright Treaty),
    • Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken,
    • Singapurer Markenrechtsvertrag (Singapore Treaty on the Law of Trademarks) von 2006.
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  • In Australien ansässige Unternehmen unterliegen mit ihrem weltweiten Einkommen der australischen Körperschaftsteuer. (Stand: 12.09.2025)

    Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.

    Wichtige Einkommensteuergesetze in Australien sind der Income Tax Assessment Act 1936, der Income Tax Assessment Act 1997 und der Taxation Administration Act 1953  jeweils in aktueller Fassung. Für die Überwachung und Durchsetzung der auf Bundesebene erhobenen Steuern ist das Australian Taxation Office zuständig.

    Einkommensteuer

    Eine in Australien ansässige natürliche Person (resident individual) unterliegt mit ihren weltweiten Einkünften der australischen Einkommensteuer. Eine gebietsfremde natürliche Person unterliegt der australischen Einkommensteuer nur mit Einkünften (mit Ausnahme von Zinsen, Lizenzgebühren und Dividenden, die im Allgemeinen der Quellensteuer unterliegen), die aus Quellen in Australien stammen.

    Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung unterhält Australien zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs), unter anderem mit der Bundesrepublik Deutschland. Je nach Abkommen werden ausländische Einkünfte entweder freigestellt oder auf die australische Steuer angerechnet.

    Körperschaftsteuer

    In Australien ansässige Unternehmen (residents of Australia) unterliegen mit ihrem weltweiten Einkommen der australischen Körperschaftsteuer (Australian income tax). Im Allgemeinen unterliegen gebietsfremde Unternehmen (non-resident companies) der australischen Körperschaftsteuer nur mit ihren in Australien erzielten Einkünften. Ist ein Unternehmen jedoch in einem Land ansässig, mit dem Australien ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, ist Australiens Recht zur Besteuerung von Unternehmensgewinnen grundsätzlich auf Gewinne beschränkt, die einer Betriebsstätte (permanent establishment) in Australien zuzurechnen sind.

    Der föderale Körperschaftsteuersatz beträgt 30 Prozent. Ausgenommen sind kleine und mittlere Unternehmen (small or medium business companies). Diese unterliegen einem reduzierten Steuersatz von 25 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz gilt nur für Unternehmen, die zusammen mit bestimmten "verbundenen" Unternehmen (connected entities) die Umsatzschwelle von 50 Millionen Australischer Dollar unterschreiten.

    Quellensteuer

    Zinsen, Dividenden und Lizenzgebühren, die an Gebietsfremde (non-resident) gezahlt werden, unterliegen der Quellensteuer (withholding tax). Die Steuersätze der Quellensteuer sind unterschiedlich, je nachdem, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung findet.

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  • Die Goods and Services Tax in Australien umfasst den Handel mit Waren und Dienstleistungen. (Stand: 12.09.2025)

    Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine Steuerberatung an.

    In Australien erhebt das Federal Government eine Goods and Services Tax (GST) in Höhe von 10 Prozent. Die GST wird grundsätzlich auf die Lieferung von Gegenständen und die Erbringung von Dienstleistungen (supplies of goods and services) erhoben, die mit Australien verbunden sind (supplies connected with the “indirect tax zone” (i.e., Australia)) und gegen Entgelt im Rahmen eines Geschäftsbetriebs eines Unternehmens, das für die GST registriert ist oder registriert werden muss, erbracht werden. Der Schwellenwert für die GST-Registrierung beträgt 75.000 AUD (150.000 AUD für gemeinnützige Einrichtungen). Der Schwellenwert gilt sowohl rückwirkend als auch vorausschauend und basiert auf einem der folgenden Punkte:

    • Aktueller GST-Umsatz, das heißt der Wert aller supplies, die im laufenden Monat und in den vorangegangenen 11 Monaten getätigt wurden oder voraussichtlich getätigt werden.
    • Voraussichtlicher GST-Umsatz, das heißt der Wert aller im laufenden Monat und in den nächsten 11 Monaten getätigten oder zu erwartenden supplies.

    Auch nicht in Australien ansässige Unternehmen (non-established businesses) unterliegen grundsätzlich der GST, wenn sie steuerpflichtige Leistungen erbringen. Im Allgemeinen ist ein non-established business nicht verpflichtet, für GST-Zwecke einen Steuervertreter in Australien zu benennen. Insofern ein non-established business jedoch einen Vertreter hat, ist die GST vom Vertreter zu entrichten. In diesem Fall ist das non-established business verpflichtet, sich für die GST registrieren zu lassen, muss jedoch keine GST-Erklärungen einreichen, wenn alle steuerpflichtigen Leistungen über den Vertreter erfolgen.

    In bestimmten Konstellationen kann ein Reverse-Charge-Mechanismus zum Tragen kommen.

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  • Das Arbeitsrecht in Australien ist überwiegend im Fair Work Act 2009 geregelt. (Stand: 12.09.2025)

    Wesentliche Rechtsgrundlage des australischen Arbeitsrechts ist der Fair Work Act 2009. Der Fair Work Act gilt für alle Arbeitgeber im privaten Sektor und enthält verbindliche Mindeststandards (National Employment Standards – NES) für Arbeitsverhältnisse. Daneben können sogenannte Modern Awards Anwendung finden, die im Jahr 2010 für bestimmte Berufsgruppen (zum Beispiel Clerks Private Sector Award für Mitarbeitende, die Büro- und Verwaltungstätigkeiten erledigen) eingeführt wurden. Die Modern Awards können in etwa mit den Tarifverträgen in Deutschland verglichen werden. Weiterhin existieren sogenannte enterprise agreements. Diese ähneln den Betriebsvereinbarungen in Deutschland.

    Vertragsschluss und Vertragsbeendigung

    Arbeitsvertrag

    Ein Arbeitsvertrag kann in Australien schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Die Vertragsfreiheit der Partei wird durch den Fair Work Act 2009 sowie eine Reihe von Modern Awards beschränkt. Diese gesetzlichen Beschränkungen dienen in der Regel dem Schutz des Arbeitnehmers. Die Probezeit liegt in Australien üblicherweise zwischen drei und sechs Monaten.

    Aufhebungsvertrag und Kündigung

    Ein Arbeitsverhältnis kann in Australien durch Aufhebungsvertrag beziehungsweise Freistellungsurkunde (deed of release) oder durch (einseitige) Kündigung beendet werden. Hinsichtlich dessen ist zu beachten, dass die gesetzlichen Vorschriften nur eine Mindestkündigungsfrist für Arbeitgeber vorsehen. Mithin sollte ein Arbeitgeber in einen Arbeitsvertrag Kündigungsfristen mit einem Arbeitnehmer vereinbaren, damit dieser das Arbeitsverhältnis nicht plötzlich beenden kann.

    Außerordentliche Kündigung

    Ein Arbeitsverhältnis kann aufgrund eines schweren Fehlverhaltens (serious misconduct) eines Arbeitnehmers gekündigt werden. Insofern ein schweres Fehlverhalten vorliegt, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis schriftlich, fristlos und unter Aufführung der Kündigungsgründe kündigen. Ein schweres Fehlverhalten liegt zum Beispiel bei Trunkenheit am Arbeitsplatz oder Diebstahl vor.

    Ordentliche Kündigung

    Für die Entlassung eines Arbeitnehmers ist ein "fairer Grund" erforderlich. Ein fairer Grund kann ein personenbedingter Grund, ein verhaltensbedingter Grund oder betriebsbedingter Grund sein. Im Rahmen des Fair Work Act kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der weniger als ein Jahr beschäftigt ist, mit einer Frist von einer Woche kündigen. Arbeitnehmer, die bis zu drei Jahre beschäftigt sind, können mit einer Frist von zwei Wochen und Arbeitnehmer, die mehr als drei Jahre (aber nicht mehr als fünf Jahre) beschäftigt sind, mit einer Frist von drei Wochen gekündigt werden. Bei Arbeitnehmern, die länger als fünf Jahre beschäftigt sind, ist eine Frist von vier Wochen einzuhalten.

    Betriebsbedingte Kündigung

    Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn sich der Arbeitgeber entscheidet, dass eine Stelle abgeschafft werden soll. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer, wenn er zum Zeitpunkt der betriebsbedingten Kündigung mindestens zwölf Monate bei dem Arbeitgeber beschäftigt gewesen ist, einen Abfindungsanspruch (redundancy pay). Der Abfindungsbetrag berechnet sich nach der base rate of pay beziehungsweise dem Gehalt ohne Bonus.

    03.07.2023 Lohn- und Lohnnebenkosten | Australien
    Die Löhne bleiben hinter der Inflation zurück

    Trotz hoher Teuerungsraten steigen die Löhne nur moderat. Arbeitsrechtliche Reformen sollen dafür sorgen, dass die Löhne künftig stärker zunehmen.

    Hinweis: Die GTAI-Publikation Arbeitsmarkt Australien hält weitere Informationen zum Arbeitsrecht in Australien bereit.

    Mindestlohn

    In Australien wird der zu zahlende Mindestlohn (Federal Minimum Wage) von der Fair Work Commission festgelegt. Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der nationale Mindestlohn 24,95 Australische Dollar ($A) pro Stunde oder 948 $A pro Woche.

    Arbeitsschutz 

    Grundlage des Arbeitsschutzes in Australien ist der Model Work Health and Safety Act, der von der nationalen Behörde Safe Work Australia entwickelt worden ist. Ergänzt wird dieses Modellgesetz von den Work and Safety Regulations, in denen detaillierte Vorgaben zu einzelnen Gefahren, Arbeitsverfahren und Sicherheitsstandards festgelegt sind.

    Die meisten Bundesstaaten und Territorien haben dieses Modellgesetz übernommen. Die Durchsetzung und Kontrolle des Arbeitsschutzrecht erfolgt allerdings nicht zentral, sondern durch die jeweiligen staatlichen Aufsichtsbehörden.

    Jan Sebisch

    Von Jan Sebisch | Bonn

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  • Bei der Planung eines Arbeitseinsatzes in Australien existieren verschiedene arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten. (Stand: 12.09.2025)

    Entsendevertrag

    Insofern ein deutsches Unternehmen einen Mitarbeiter nach Australien entsenden möchte, kommen verschiedene Vertragsvarianten in Betracht. Eine einheitliche Handhabung gibt es hier nicht.

    In der Regel bleibt bei kurzfristigen Aufenthalten von bis zu drei Monaten – zum Beispiel für eine Geschäftsreise oder für einen Montageeinsatz – das deutsche Arbeitsverhältnis unverändert bestehen. Bei langfristigen Auslandseinsätzen sind Änderungen hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses notwendig: Eine weitverbreitete Variante ist der Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag, diese wird häufig als Entsendevertrag bezeichnet. Dabei besteht der Arbeitsvertrag mit dem deutschen Arbeitgeber fort – lediglich ergänzt um eine zusätzliche Vereinbarung. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, dass es zum parallelen Abschluss eines (befristeten) Arbeitsvertrages mit der australischen Tochtergesellschaft und einer Ruhensvereinbarung mit dem deutschen Arbeitgeber kommt. In der Ruhensvereinbarung wird unter anderem die Reintegration bei Rückkehr des Mitarbeiters geregelt. Angestellt ist der Mitarbeiter dann bei der australischen Tochtergesellschaft.

    Einreise- und Aufenthalt

    Regelungen zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in Australien finden sich im Migration Act 1958. Zuständige Behörde ist das Department of Immigration and Citizenship (DIAC). 

    Optionen für Geschäftsreisende

    Für Geschäftsreisende bestehen in Bezug auf die Einreiseerlaubnis nach Australien verschiedene Optionen. Unter Geschäftsreisen fallen unter anderem Reisen, die zur Teilnahme an Konferenzen oder Vertragsverhandlungen dienen.

    Electronic Travel Authority (ETA, Subclass 601)

    Die Elektronische Einreiseerlaubnis (Electronic Travel Authority – ETA, Subclass 601) ermöglicht Tourist:innen oder Geschäftsreisenden einen kurzfristigen Aufenthalt in Australien. Die ETA ist ein Jahr lang für mehrere Reisen von jeweils bis zu drei Monaten gültig. Erforderlich ist, dass der Reisende einen ETA-berechtigten Reisepass besitzt.

    eVisitor (subclass 651)

    eVisitor (subclass 651) ist ebenfalls eine elektronische Reisegenehmigung. Die Antragstellung findet mithin auch elektronisch statt und ermöglicht ebenfalls die Reise aus touristischen oder geschäftlichen Zwecken. Die Einreisebestimmungen und die Gültigkeitsdauer entsprechen der ETA. Der Unterschied zur ETA besteht in der Art der Antragstellung, den Antragskosten und der Staatsangehörigkeit mit denen ein eVisitor Visum beantragt werden kann.

    Visitor Visa (subclass 600)

    Geschäftsreisende, die einen längeren Aufenthalt in Australien planen beziehungsweise länger als drei Monate im Rahmen der Geschäftsreise bleiben möchten, können ein Visitor Visa beantragen. Dieses Visum erlaubt Australienbesuche zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken von bis zu drei, sechs oder zwölf Monaten.

    Visa für Investoren

    Die australische Regierung bietet für Investoren, die ein Unternehmen gründen möchten oder sich mit einem bereits bestehenden Geschäftsmodell auf dem australischen Markt etablieren möchten, verschiedene Visaklassen an. Die Anforderungen sind hier ganz unterschiedlich. Ein Beispiel ist das Business Innovation and Investment (Provisional) Visa (subclass 188). Dieses wird in der Regel für fünf Jahre ausgestellt und erfordert unter anderem eine Investition von mindestens 2,5 Millionen Australischen Dollar.

    Sozialversicherungsrecht

    Oftmals verlassen sich Mitarbeitende, bei denen der deutsche Arbeitsvertrag im Rahmen der Entsendung weiterhin besteht, darauf, dass auch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht die gewohnten gesetzlichen Regelungen zur Anwendung kommen. Im Sozialversicherungsrecht gilt allerdings das sogenannte Territorialprinzip: Wird ein Mitarbeiter in Australien tätig, finden grundsätzlich die australischen sozialrechtlichen Vorschriften auf ihn Anwendung. Eine Ausnahme besteht nur in Fällen, in denen eine Entsendung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vorliegt; dann verbleibt nach dem Sozialversicherungsabkommen mit Australien die Rentenversicherung in Deutschland. Eine Entsendung im Sinne des Abkommens liegt vor, wenn eine gewöhnlich in Deutschland beschäftigte Person im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses, im Voraus zeitlich begrenzt, von ihrem Arbeitgeber nach Australien entsandt wird, um dort im Auftrag und für Rechnung ihres Arbeitgebers eine Arbeit auszuführen. Für sie gelten für die ersten 48 Kalendermonate der Entsendung nach Australien weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit.

    Besteuerung des Arbeitnehmers 

    Ferner kann auch der Mitarbeiter im Rahmen der Entsendung nach Australien persönlich steuerpflichtig werden. Für kurzzeitige Entsendungen findet sich allerdings in Art. 14 Abs. 2 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Australien eine Ausnahme für die Steuerpflicht von Gehaltseinkünften. Insofern sich ein Mitarbeiter für weniger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahrs beginnt oder endet, in Australien aufhält, die Vergütung von oder für einen Arbeitgeber gezahlt wird, der nicht in Australien ansässig ist und die Vergütung auch nicht von einer Betriebsstätte des ausländischen Arbeitgebers getragen wird, unterliegen die auf die Arbeitstage in Australien entfallenden Gehaltseinkünfte nicht der australischen Besteuerung.

    Jan Sebisch

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  • Das Datenschutzrecht in Australien stützt sich auf den Privacy Act 1988 mit den Australian Privacy Principles. (Stand: 12.09.2025)

    Überblick Datenschutz 

    Der Datenschutz in Australien ist im Wesentlichen im Privacy Act 1988 geregelt, der die zentrale gesetzliche Grundlage auf Bundesebene darstellt. Dieses Gesetz wurde im Jahr 1988 eingeführt und ist seitdem mehrfach novelliert und an internationale Standards angepasst worden. Ziel des Gesetzes ist es, den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Bundesbehörden, private Organisationen, die einen Umsatz von mehr als 3 Millionen Australischen Dollar ($A) pro Jahr erzielen oder in sensiblen Bereichen tätig sind (zum Beispiel im Gesundheitswesen), zu regeln.

    Aufsichtsbehörde, die für die Einhaltung des Privacy Act verantwortlich ist und etwaige Beschwerden prüft, ist das Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)

    Kernstück des Privacy Act sind die Australian Privacy Principles (APPs), die seit einer umfassenden Reform im Jahr 2014 gelten. Hierzu gehören unter anderem Vorschriften zur rechtmäßigen Erhebung von Daten, Nutzung, Weitergabe und Löschung sowie Transparenzpflichten. Ein wichtiger Aspekt in diesem Rahmen ist der grenzüberschreitende Datenschutz: Australische Unternehmen müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten im Ausland einem vergleichbaren Schutzniveau unterliegen oder vertragliche Garantien vorsehen.

    Datentransfer 

    Die Europäische Union hat bislang keinen Angemessenheitsbeschluss in Bezug auf Australien erlassen. Das bedeutet, dass Australien aus der Sicht der EU nicht automatisch ein mit der DSGVO vergleichbares Datenschutzniveau bietet. Ein Datentransfer von der EU nach Australien ist daher nur unter zusätzlichen Garantien möglich, zum Beispiel durch den Einsatz von Standardvertragsklauseln oder besonderen Ausnahmetatbeständen nach Art. 49 DSGVO.

    Rechtlicher Rahmen für künstliche Intelligenz

    Ein umfassendes, spezielles Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI) existiert in Australien bislang nicht. Anders als zum Beispiel die Europäische Union hat Australien kein eigenständiges Regelwerk geschaffen, das den Einsatz von KI-Technologien umfassend regelt. Stattdessen wird der Einsatz von KI derzeit durch ein Zusammenspiel von bestehenden Rechtsnormen, Leitlinien und branchenspezifischen Vorschriften abgedeckt. 

    Einen Überblick zu den rechtlichen Entwicklungen zum Thema KI bietet die GTAI-Publikation Rechtsatlas KI.

    Virtual Screen with Artificial intelligence AI, Justice Scales, and Judge's Gavel. Screen with Artificial intelligence AI, Justice Scales, and Judge's Gavel | © Alexander Sikov - gettyimages.com

    06.08.2026 Ausländisches Wirtschaftsrecht | Künstliche Intelligenz
    Rechtsatlas KI

    Ein weltweiter Überblick über die Entwicklung der Gesetzeslage zum Thema künstliche Intelligenz - KI (Artificial intelligence - AI).

    Jan Sebisch

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  • Im Allgemeinen ist das Umweltrecht eine Angelegenheit der Länder und Territorien mit begrenzter Beteiligung auf Bundesebene. (Stand: 12.09.2025)

    Bundesgesetze

    Bundesgesetze setzen in der Regel Umweltverpflichtungen aus internationalen Verträgen um oder finden Anwendung, wenn das betreffende Vorhaben eine Beteiligung des Bundes erfordert. Grundsätzlich sind die Rechtsvorschriften des Bundes im australischen Umweltrecht von sekundärer Bedeutung gegenüber den einzelstaatlichen Gesetzen.

    Das primäre Bundesgesetz im Bereich des Umweltrechts ist das Gesetz zum Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt von 1999 (Environment Protection and Biodiversity Conservation Act 1999). Es gilt hauptsächlich für Sachverhalte von nationaler Umweltbedeutung (national environmental significance): Hierzu zählen unter anderem Projekte zum Schutz nationaler bedeutsamer Öko-Systeme und Vorhaben, die einen weitreichenden Einfluss auf die Umwelt haben.

    Andere spezifische Bundesgesetze können gelten, wenn das Projekt den Import und Export bestimmter Abfallprodukte oder Offshore-Erdölaktivitäten betrifft.

    Zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 und Erstellung jährlicher Erklärungen zum Klimawandel hat das australische Parlament den Climate Change Act 2022 verabschiedet.

    Bundesstaatliche und territoriale Gesetze

    Die Staaten und Territorien haben unterschiedliche Gesetze, Richtlinien und Praktiken in Bezug auf Umwelt, Kontamination und Planung, die sich jeweils in Bezug auf ihre Bestimmungen, Komplexität und Schwerpunkte unterscheiden.

    Umwelt-, Altlasten- und Planungsentscheidungen beinhalten einen erheblichen Ermessensspielraum. Es ist üblich, dass Entscheidungsprozesse auf der Ebene der Bundesstaaten oder Territorien auf Entscheidungen oder Standards in anderen australischen Gerichtsbarkeiten verweisen, insbesondere wenn die betreffende Gerichtsbarkeit eine bekannte Richtlinien- oder Datenlücke aufweist. 

    Jan Sebisch

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  • Australien verfügt nicht über ein klassisches Lieferkettengesetz; die zentrale gesetzliche Grundlage bildet vielmehr der Modern Slavery Act 2018. (Stand: 12.09.2025)

    Ein Lieferkettengesetz im engeren Sinne existiert in Australien nicht. Stattdessen bildet der Modern Slavery Act 2018 die zentrale gesetzliche Grundlage für die Wahrung von Menschrechten in Lieferketten. Dieses Gesetz verpflichtet seit 2019 Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von mindestens 100 Millionen australischen Dollar, jährlich ein sogenanntes Modern Slavery Statement zu veröffentlichen. Darin müssen Unternehmen darlegen, welche Risiken moderner Sklaverei und ausbeuterischer Arbeitsbedingungen in ihren Lieferketten bestehen und welche Maßnahmen zur Identifikation und Minimierung dieser Risiken ergriffen werden. 

    Verbindliche menschrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten sieht das Gesetz jedoch nicht vor. Unternehmen müssen daher in erster Linie auf eine sorgfältige und transparente Berichtserstattung achten, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und zugleich Reputationsrisiken zu vermeiden.

    Jan Sebisch

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  • Zwischen Deutschland und Australien besteht kein Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen. (Stand: 12.09.2025)

    Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Rechtsverfolgung an.

    Die Anerkennung eines Urteils kann sich in Australien nach dem Foreign Judgments Act 1991 (FJA) oder nach dem Common Law richten. 

    Foreign Judgments Act 1991 

    Ein in Deutschland erwirktes Urteil, das auf eine Geldzahlung (enforceable money judgment) gerichtet ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen nach den Regelungen des FJA vollstreckt werden. Keine Rolle spielt es, ob das Urteil in einem Zivilverfahren oder Strafverfahren ergangen ist. Zu beachten ist allerdings, dass nur Urteile von Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem BGH anerkannt werden können. Der Anwendungsbereich des FJA erstreckt sich nicht auf Urteile von deutschen Amtsgerichten. Ansprüche aus Urteilen des Amts- und Familiengerichts, die auf Unterhaltszahlungen gerichtet sind, können allerdings gemäß dem Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen vom 2. Oktober 1973 geltend gemacht werden. Weiterhin muss das Urteil "final" und "conclusive" sein. Es werden mithin nur Schlussurteile (keine Vorbehaltsurteile) anerkannt.

    Nicht erforderlich ist, dass das Urteil bereits rechtskräftig ist. Urteile können auch vollstreckt werden, wenn ein Rechtsmittel noch erhoben werden kann oder ein entsprechendes Rechtsmittelverfahren anhängig ist.

    Im Vergleich zum Common Law muss nach dem FJA keine Klage auf Anerkennung erhoben werden. Das FJA sieht ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren vor, nachdem das Urteil auf Antrag des Gläubigers registriert wurde. Der Antrag auf Registrierung muss vom Urteilsgläubiger innerhalb von sechs Jahren nach dem Erlass des Urteils oder nach Abschluss eines gegen das Urteil durchgeführten Rechtsmittelverfahrens beim Supreme Court des jeweiligen australischen Bundesstaates erfolgen. Erst nach der Registrierung lässt sich die Zwangsvollstreckung nach den australischen Vorschriften betreiben. 

    Die Gegenseite hat nach der Registrierung die Möglichkeit, die Registrierung innerhalb einer bestimmten Frist anzufechten. In Bezug auf die Anfechtung der Registrierung ist der Antragsteller beweispflichtig. Anfechtungsgründe finden sich in sec. 7 (2) FJA. Erst wenn die Anfechtungsfrist abgelaufen ist, ist ein registriertes Urteil vollstreckbar. Im Rahmen der Vollstreckung wird ein registriertes Urteil behandelt wie ein australisches Urteil.

    Anerkennung nach Common Law

    Weiterhin besteht die Möglichkeit, ausländische Urteile beziehungsweise deutsche Gerichtsurteile nach den Grundsätzen des Common Law anerkennen zu lassen. Die Anerkennung nach dem Common Law kommt in Betracht, wenn der Anwendungsbereich des FJA nicht eröffnet ist. Dies gilt insbesondere für Urteile deutscher Amtsgerichte.

    Eine Anerkennung nach Common Law kann nur durch eine erneute Leistungsklage erfolgen. Die Leistungsklage muss auf Leistung aus dem anzuerkennenden Urteil gerichtet sein. Sofern das deutsche Urteil die hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllt, wird es in Australien grundsätzlich als feststehend anerkannt und nicht erneut überprüft.

    Rechtliche Beratung

    Über das GTAI-Angebot Rechtsberatung im Ausland können die von den deutschen Auslandsvertretungen erstellten Anwaltslisten aufgerufen werden.

    Jan Sebisch

    Von Jan Sebisch | Bonn

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  • Im Folgenden finden Sie ausgewählte Anlaufstellen bezüglich Australien.

    Im Folgenden finden Sie Kontakte und weitere Informationen zu rechtlichen Fragestellungen in Australien.

    Weitere Länderberichte aus der Reihe Recht kompakt sind online abrufbar

    Jan Sebisch

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