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Neues Einkommensteuergesetz in Bangladesch

In Bangladesch ist der "Income Tax Act 2023" in Kraft getreten. Er löst das bisherige Regelwerk aus dem Jahr 1984 ab und sieht zusammen mit dem neuen Finance Act Anpassungen vor.

Von Julia Merle | Bonn

Seit Beginn des neuen Steuerjahres 2023/24 gilt in Bangladesch ein neues Gesetz zur Erhebung der Körperschaft- und Einkommensteuer, das sich an internationalen Standards orientiert.

Im Rahmen der Einkommensteuer wird beispielsweise der Steuerfreibetrag von 300.000 Taka auf 350.000 Taka (entspricht ca. 2.870 Euro) angehoben, für Frauen und Personen ab 65 Jahren auf 400.000 Taka. Auch bei den Einkommensstufen gibt es dadurch Verschiebungen, wenngleich sich die jeweiligen Steuersätze nicht geändert haben.

Änderungen bei den Körperschaftsteuersätzen erfolgten ebenfalls nicht. 

Für neu gegründete Unternehmen sollen nach dem neuen Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen von bis zu zehn Jahren möglich sein.

Der neue "Income Tax Act" ist erstmals auf Bengalisch veröffentlicht worden, während die bisherige "Income Tax Ordinance, 1984" in englischer Sprache vorlag.

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