Rechtsmeldung Bangladesch Steuerrecht
Steuerrechtliche Änderungen in Bangladesch
Im neuen Finanzjahr ab 1. Juli 2021 gibt es verschiedene Anpassungen unter anderem bei der Körperschaftsteuer sowie in Bezug auf fiskalische Investitionsanreize.
16.07.2021
Von Julia Merle | Bonn
In dem am 30. Juni 2021 verabschiedeten „Finance Act, 2021“ sind insbesondere folgende Änderungen der Körperschaftsteuersätze für bangladeschische Unternehmen vorgesehen:
Für börsennotierte Gesellschaften gilt nun ein reduzierter Satz von 22,5 Prozent statt 25 Prozent Körperschaftsteuer (corporate income tax). Für nicht börsennotierte Unternehmen wie etwa Private Limited Companies liegt der Steuersatz bei 30 Prozent statt 32,5 Prozent.
Die unterschiedlichen Körperschaftsteuersätze für Tabakunternehmen, Mobilfunkbetreiber (auch börsennotierte), Handelsbanken sowie Banken, Versicherungsunternehmen und Finanzinstitute (jeweils auch börsennotierte) bleiben hingegen unverändert.
Für juristische Personen, bei denen bislang die Einkommensteuersätze zur Anwendung kamen, wurde ein eigener neuer Körperschaftsteuersatz von 30 Prozent eingeführt.
Bei den Steuersätzen der Einkommensteuer (individual income tax) gab es gegenüber dem vorherigen Finanzjahr keine Veränderungen.
Das derzeitige Steuerjahr in Bangladesch läuft bis zum 30. Juni 2022.
Zum Thema:
- Bangladeschisches Finanzministerium: „National Budget Speech 2021-2022“ vom 3. Juni 2021 (Englisch)
- GTAI-Rechtsbericht „Steuerrecht in Bangladesch“