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Änderungen des Steuerrechts in Belarus
Es sind einige Änderungen des belarussischen Steuergesetzbuches zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen unter anderem ausländische Unternehmen.
26.01.2023
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Durch das Gesetz vom 30. Dezember 2022 zur Änderung des Steuergesetzbuches wurden einige Vorschriften des Steuergesetzbuches ("Nalogovyy kodeks") geändert. So wurde die Dividendensteuer auf 15 Prozent erhöht. Diese Steuer müssen belarussische Unternehmen erheben, wenn sie Gewinne aus Dividenden an ausländische Unternehmen auszahlen. Konkret bedeutet es, dass diese Steuer einbehalten wird, wenn keine Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit vorgelegt wird.
Zudem wurden die Anforderungen an die Ermittlung der Bemessungsrundlage für die Mehrwertsteuer verschärft. Die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer wird nun auf der Grundlage des Einkaufspreises für eine bestimmte Art von Waren ermittelt. So zum Beispiel, wenn der Kaufpreis der Ware unter dem Einkaufpreis liegt. Hiervon sind jedoch Anlagevermögen, Immobilien etc. ausgenommen. Zu beachten ist, dass Leasingverträge gesondert ausgewiesen wurden. Der Mehrwertsteuerbetrag sollte nach dem vertraglichen Wert des Gegenstandes des Leasingvertrages bestimmt werden. Außerdem wurde der Standard-Einkommenssteuersatz für belarussische Unternehmen auf 20 Prozent angehoben.
Ferner gibt es neue Bestimmung für ausländische Unternehmen, die eine neue Betriebsstätte in Belarus steuerlich registrieren wollen. Die Unternehmen müssen ein Dokument über die betriebsinterne Rechnungspolitik der Steuerbehörde vorlegen. Dieses Dokument kann den Steuerbehörden unter anderem Besonderheiten der Aktivitäten des Unternehmens aufzeigen.