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Rechtsmeldung | Belarus | Datenschutzrecht
Heute, am 15. November 2021, ist in Belarus das Gesetz Nr. 99-3 „Zum Schutz personenbezogener Daten“ in Kraft getreten.
15.11.2021
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Das Gesetz gewährleistet Rechte und regelt Freiheiten bei der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Der Begriff der personenbezogenen Daten wird neu gefasst und trägt der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Rechnung. Personenbezogene Daten sind somit alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen.
Ferner regelt das Gesetz die Erlaubnis zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Dabei wird unterschieden zwischen der automatisierten Verarbeitung (z.B. Verarbeitung innerhalb von Informationssystemen und Ressourcen) und der nicht automatisierten Verarbeitung (physische Quellen) im Zusammenhang mit beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeiten.
Das Gesetz sieht die grundlegenden Rechte der Personen im Hinblick auf die zu verarbeitenden Daten wie Zustimmung, Widerruf der Zustimmung, Anspruch auf Löschung der Daten, Anspruch auf Auskunft sowie Anforderungen an grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten vor.
Zudem soll ein „Nationales Zentrum für den Schutz personenbezogener Daten“ geschaffen werden. Das Zentrum wird für die Wahrung und Durchsetzung der Datenschutzrechte verantwortlich sein.
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