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Zollmeldung Belarus Einfuhrverbote

Belarus beschließt Sanktionen gegen EU und weitere Länder

Als Reaktion auf die von der EU erlassenen Sanktionen führt Belarus ab dem 1. Januar 2022 ein Lebensmittelembargo ein.

Von Karin Appel | Bonn

Das Einfuhrverbot gilt für eine Reihe von Waren aus der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Norwegen, Albanien, Island, Nordmazedonien, Großbritannien, Montenegro und der Schweiz.

Die Liste der zur Einfuhr verbotenen Waren umfasst unter anderem:

  • Schweine und Schweinefleisch
  • Rinderfleisch
  • Pökelfleisch (in Salzlake, getrocknet oder geräuchert)
  • Lebensmittelmehl aus Fleisch oder Fleischnebenprodukten
  • Milch und Milchprodukte
  • Gemüse (ausgenommen, wenn für den Ackerbau bestimmt)
  • Obst und Nüsse
  • Schweine- und Geflügelfett
  • Rinder-, Schaf- oder Ziegenfett
  • Schmalzstearin und andere tierische Öle
  • Wurstwaren und ähnliche Erzeugnisse
  • Süß- und Salzwaren.

Um die Interessen der weißrussischen Bevölkerung zu schützen, sieht der neue Beschluss Ausnahmen vor, so zum Beispiel, wenn jemand etwas für den persönlichen Gebrauch importieren möchte. Auch Babynahrung aus sanktionierten Produkten ist ausgenommen.

Zusätzlich kündigte der Präsident Lukaschenko an, die Liste zu erweitern, falls die restriktiven Maßnahmen der EU bestehen bleiben. 

Die vollständige Liste samt HS-Positionen können Sie im Anhang des Beschlusses einsehen. 

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