Zollbericht Belarus Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrverbote und Beschränkungen
Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren beziehungsweise entsprechende Beschränkungen.
11.11.2021
Einfuhrverbote
Belarus wendet seit dem 1. Januar 2010 im Rahmen der Zollunion einheitliche nichttarifäre Regelungen an. Danach ist zu beachten, dass die Einfuhr mancher Waren verboten oder beschränkt oder nur mit einer Lizenz möglich ist.
Die Einfuhr folgender Waren ist derzeit in Belarus verboten:
- Pflanzenschutzmittel (Pestizide)
- Ozonabbauende Substanzen
- Sondermüll
- kryptografische Ausrüstung
- Waffen, Munition oder deren Hauptteile
- Angelgeräte und -ausrüstung
- Harfenversiegelungsprodukte
- gentechnisch verändertes Saatgut
- bestimmte Kraftstoffe (Unterposition HS 2710).
Einfuhrbeschränkungen
Einfuhrbeschränkungen unterliegen folgende Waren:
- bestimmte ozonabbauende Substanzen;
- chemische Pflanzenschutzmittel;
- gefährlicher Abfall;
- artengeschützte Tiere und Pflanzen (aufgrund des Washingtoner Artenschutzübereinkommens von 1973);
- seltene und vom Aussterben bedrohte Arten von Wildtieren und Wildpflanzen, ihre Teile und/oder Abkömmlinge, die in der Roten Liste der Republik Belarus, der Republik Kasachstan und der russischen Föderation aufgeführt sind;
- Edelsteine und Edelmetalle;
- Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen sowie deren Präkursoren;
- Giftstoffe, die keine Präkursoren von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen sind;
- Arzneimittel und pharmazeutische Substanzen;
- radioelektronische Mittel und/oder hochfrequente Apparate für zivile Zwecke, auch verbaute oder solche, die Bestandteil anderer Waren sind;
- spezielle technische Mittel, die für den geheimen Empfang von Informationen bestimmt sind;
- kryptographische Erzeugnisse;
- Organe und Gewebe von Menschen, Blut und seine Komponenten;
- Zivil- und Dienstwaffen, deren Hauptbestandteile sowie dazugehörige Munition.