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Zollbericht Belarus Zollgesetz und Zollverfahren

Freie Wirtschaftszonen

Freie Wirtschaftszonen können tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen ermöglichen. 

In Belarus bestehen derzeit sechs freie Wirtschaftszonen, in denen bezüglich Wareneinfuhren das Regime einer Zollfreizone herrscht. Dazu zählen

  • FEZ Brest (1996)
  • FEZ Vitebsk (1999)
  • FEZ Gomel-Raton (1998)
  • FEZ Grodnoinvest (2002)
  • FEZ Minsk (1998) und FEZ Mogilev (2002).

In das Gebiet der freien Wirtschaftszonen können Waren ohne Zahlung von Zöllen und Steuern eingeführt werden.

Darüber hinaus sind mehr als 280 ansässige Unternehmen in den freien Wirtschaftszonen aktiv. Alle in den Freihandelszonen ansässigen Unternehmen unterliegen in den ersten sieben Jahren nach ihrer Registrierung einer besonderen gesetzlichen Regelung, wozu steuerfreie Gewinne für alle Waren und Dienstleistungen für fünf Jahre und dann ein Nachlass von 50 Prozent zählen. Der ermäßigte Satz darf jedoch 12 Prozent nicht überschreiten.

Einen Überblick über die Standorte und die gewährten Vergünstigungen bietet die entsprechende Internetpräsenz des Wirtschaftsministeriums der Republik Belarus. 

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