Zollbericht Belarus Verbrauchsteuern
Verbrauchssteuer und weitere Einfuhrabgaben
Die Einfuhr einiger Waren ist in Belarus verbrauchssteuerpflichtig.
11.11.2021
Verbrauchssteuer
Unter anderem sind alkoholhaltige Getränke, Tabakprodukte und Ölprodukte verbrauchssteuerpflichtig. Nachfolgend ein Auszug der aktuellen Steuersätze in Belarus:
Zolltarifnummer | Warenbezeichnung | Steuersatz in Euro |
---|---|---|
ex 2207, ex 2208.90.910.0, ex 2208.90.990.0 | Ethanol aus Nahrungsmittelrohstoffen, synthetisches Ethanol, Spiritus (vergällter Ethylakohol) | 0,19/l 100% Alk. |
ex 2204, ex 2205, ex 2206.00, ex 2208 | Alkoholerzeugnisse mit einem Alkoholgehalt von 7% vol und mehr (außer Alkohole, Likörweine aus Obst mit einer bestimmten Lagerzeit, mit verbesserter Qualität und besonderem Herstellungsverfahren, natürliche Frucht- und Beerenweine, natürliche Weine, auch Schaumweine, Cidre, Bier und Biermixgetränke sowie alkoholhaltige Lösungen) | 0,19/l 100% Alk. |
ex 2204, ex 2205, ex 2206.00 | natürliche Weine, Schaumweine | 0,19/l 100% Alk. |
ex 2203.00 | Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol bis zu 7 % vol | 0,005/l |
ex 2203.00, ex 2206.00 | Biermixgetränke | 0,005/l |
ex 2402.10.000.0 | Zigaretten | 0,80/St. |
ex 2402.10.000.0 | Zigarillos | 1,21/1000 St. |
ex 2710 | Fahrzeugbenzin, das nicht der Klasse 5 entspricht | 5,97/t |
ex 2710 | Fahrzeugbenzin, das der Klasse 5 entspricht | 3,70/t |
ex 2710, ex 3403 | Öl für Diesel- und Benzinmotoren | 4,79/l |
ex 2711 | komprimiertes Erdgas, das als Automobilkraftstoff verwendet wird | 1,34/l |
Entsorgungsabgabe
Im Jahr 2012 führte neben Russland auch Belarus zum Schutz des Automarktes vor Importen die Entsorgungsabgabe für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge (LCV), Lkw und Busse ein. Deren Höhe berechnet sich abhängig von Fahrzeugtyp, Verbrauch und Alter. Damit soll der Importanteil gesenkt werden.
Fahrzeugtypen und -kategorien | Höhe der Abwrackgebühr in Euro für Fahrzeuge, seit deren Erstzulassung 3 -7 Jahre vergangen sind | Höhe der Abwrackgebühr in Euro für Fahrzeuge, seit deren Erstzulassung mehr als 7 Jahre vergangen sind |
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Fahrzeuge der Klasse M1, M1G sowie Sonder- und Spezialfahrzeuge dieser Fahrzeugklassen mit Elektromotor mit Ausnahme von Fahrzeugen mit Hybridantrieb | ||
Hubraum nicht mehr als 1000 cm | 71,59 | 107,39 |
über 1000 Kubikmeter cm, aber nicht mehr als 2000 Kubikmeter | 111,58 | 167,37 |
über 2000 Kubikmeter cm, aber nicht mehr als 3000 Kubikmeter | 217,76 | 326,63 |
über 3000 Kubikmeter cm, aber nicht mehr als 3500 Kubikmeter | 384,99 | 577,48 |
Fahrzeuge der Klassen N 1 , N 2 , N 3 , einschließlich Geländefahrzeuge der Klassen N 1 G, N 2 G, N 3 G sowie Sonder- und Sonderfahrzeuge der angegebenen Klassen mit einem zulässigen Gesamtgewicht | ||
nicht mehr als 2,5 Tonnen | 89,16 | 133,73 |
über 2,5 Tonnen, aber nicht mehr als 3,5 Tonnen | 126,64 | 189,96 |
über 5 Tonnen, aber nicht mehr als 8 Tonnen | 461,99 | 692,98 |