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Rahmenbedingungen
Für deutsche Bauunternehmen gibt es im EU-Land Belgien keine Hindernisse beim Marktzugang. Vor allem bei erstmaliger Betätigung sind jedoch lokale Partner zu empfehlen.
28.03.2023
Von Torsten Pauly | Berlin
Es gibt viele regionale Besonderheiten
Die belgische Gesetzgebung kennt keine den deutschen Landesbauordnungen vergleichbare kohärente Zusammenfassungen von Bauvorschriften. Landesweit geltende Vorgaben finden sich vielmehr in einer Vielzahl königlicher Erlasse. Landeskenner empfehlen daher, dafür belgische Expertise heranzuziehen.
Hinzu kommt, dass für viele Bauregelungen nicht die belgische Landesregierung, sondern die autonomen Regionen Flandern, Wallonien und Brüssel-Hauptstadt zuständig sind. Dies betrifft etwa die Raumordnung und den Städtebau, den Wohnungsbau, Energiefragen oder den Umweltschutz. Der Denkmalschutz wiederum obliegt den drei Sprachgemeinschaften des Niederländischen, Französischen und Deutschen. Daher sind immer genau die vor Ort geltenden Bauvorschriften in den jeweiligen Amtssprachen zu prüfen.
Registrierungspflicht ist unbedingt zu beachten
Für deutsche Baufirmen ist das Anmeldeverfahren in Belgien auch bei einem kürzeren Einsatz komplex, unter anderem bei steuerlichen Fragen. Einen umfassenden Service bietet hierzu unter anderem die AHK Debelux an.
Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.
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