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Rechtsmeldung Belgien Umsatzsteuer

Belgien fördert ökologischen Wohnbau

Die belgische Umsatzsteuer für bestimmte Produkte sinkt ab 1. April und ist befristet bis 31. Dezember 2023. Eine weitere Maßnahme wird verlängert - ebenfalls bis Dezember 2023.  

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Belgien hat die Umsatzsteuer für Sonnenkollektoren, Wärmepumpen und solarstrombetriebene Warmwasserboiler auf 6 Prozent gesenkt. Die Maßnahme gilt befristet ab 1. April 2022 und soll am 31. Dezember 2023 auslaufen. Sie ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft:

  • sie gilt nur für privaten Wohnraum, der weniger als 10 Jahre alt ist,
  • die montierten Geräte müssen die europäischen Emissionsstandards einhalten, und
  • die Rechnung muss zeigen, dass diese Anforderungen erfüllt sind und Bezug auf den Gesetzestext (Dekret vom 27. März 2022, belgischer Staatsanzeiger 2022031427) nehmen.

Eine weitere Maßnahme mit ähnlicher Zielrichtung wird bis 31. Dezember 2023 verlängert: die Reduzierung der Umsatzsteuer auf 6 Prozent für Abriss und Wiederaufbau von Wohngebäuden. Neu ist, dass die Regelung nun für ganz Belgien gilt, und nicht nur, wie bisher, für 32 Kommunen. Diese Regelung findet sich ebenfalls im oben zitierten Dekret.

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