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Rechtsmeldung Belgien Arbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht

Belgien: Rolle rückwärts bei Werktagen

Die Reform des belgischen Code Civil erfährt kurz vor Inkrafttreten eine Detailkorrektur: In bestimmten Konstellationen ist der Samstag auch zukünftig ein Werktag.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Das erste Buch des neuen Code Civil in Belgien enthält solche Regeln, die für die Bestimmungen in allen weiteren Büchern des Gesetzes gleichermaßen gelten.  Dort findet sich unter anderem die Regelung der Fristberechnung (Artikel 1.7). Hier gibt es die wichtige Neuerung, dass – ab dem Inkrafttreten im Januar 2023 – der Samstag kein Werktag (jour ouvrable / werkdag) mehr ist. Häufig bemisst sich die Frist aber gerade durch den Ablauf von Werktagen. Hier ergeben sich also Änderungen der Fristberechnung.

Eine wichtige, ursprünglich nicht vorgesehene Einschränkung wird es aber für einige wichtige Rechtsbereiche geben. In seiner Sitzung am 16. November 2022 hat der einflussreiche „Nationale Arbeitsrat“ erklärt, man solle für das Arbeitsrecht sowie für die Sozialversicherung und die soziale Fürsorge eine Ausnahme von der neuen Regelung machen. In diesen Bereichen sei es besonders wichtig, Stabilität und Berechenbarkeit und Sicherheit zu erhalten.  

Am 21. Dezember 2022 hat das belgische Parlament diesem Begehren entsprochen und entschieden, dass der Samstag in den Kontexten Arbeit und Soziales ein Werktag bleibt. So wird sich beispielsweise die Berechnung einer Kündigungsfrist – anders als bislang angekündigt – zum Jahreswechsel doch nicht ändern.

Zum Wirksamwerden der Änderung muss diese noch im belgischen Staatsanzeiger veröffentlicht werden. Damit ist kurzfristig zu rechnen.


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