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Kostüm oder Handy – Was sagt mir die Bildmarke?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 21. April 2021 über die Ähnlichkeit von Bildmarken entschieden.
22.04.2021
Von Helge Freyer | Bonn
Letztlich kam der EuGH in der Rechtssache T-44/20, in der Chanel gegen die Eintragung einer Marke von Huawei geklagt hatte, zu dem Ergebnis, dass sich die in Rede stehenden Marken unterscheiden - und wies die Klage ab.
In seiner Urteilsbegründung wies der EuGH - unter Hinweis auch auf frühere Urteile – allerdings darauf hin, dass für die Beurteilung, ob die Marken identisch oder ähnlich sind, sie in der Form verglichen werden müssen, in der sie angemeldet und eingetragen werden. Wie die eingetragenen Marken schließlich auf dem Markt potenziell oder tatsächlich Verwendung finden (zum Beispiel in veränderter Ausrichtung), sei für diese Beurteilung unerheblich.
Zum Thema:
- EuGH-Urteil vom 21. April 2021 in der Rechtssache T-44/20
- EuGH-Pressemitteilung Nr. 67/21 vom 21. April 2021 zum Urteil in der Rechtssache T-44/20