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Zollbericht Bosnien-Herzegowina Zollgesetz und Zollverfahren

Neues Zollgesetz in Kraft getreten

Elektronisches Versandverfahren NCTS wird auf nationalem Niveau bereits angewandt. 

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Das neue Zollgesetz Bosnien und Herzegowinas wird seit 1. August 2022 angewandt. Es lehnt sich an die Zollgesetzgebung der EU an und stellt unter anderem die Weichen für

  • die papierlose Zollabwicklung,
  • den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO, bosnisch: Ovlašteni privredni subjekt) für besonders zuverlässige und vertrauenswürdige Unternehmen sowie 
  • die summarische Eingangsanmeldung und summarische Ausgangsanmeldung.

Die Nutzung des elektronischen Versandverfahrens (NCTS - New Computerized Transit System) hat ebenfalls am 1. August 2022 begonnen, jedoch zunächst auf nationalem Niveau. Ziel ist es, innerhalb eines Jahres dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren beizutreten.

Das gemeinsame Versandverfahren wird für die Beförderung von Waren zwischen den EU-Mitgliedstaaten, den EFTA-Ländern (Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz), der Türkei (seit  2012), der Republik Nordmazedonien (seit 2015), Serbien (seit 2016), dem Vereinigten Königreich und Nordirland verwendet. Das papierlose Verfahren könnte die Transportzeiten im Handel mit Bosnien und Herzegowina deutlich verkürzen. 

Das neue Zollgesetz wurde bereits 2015 im Amtsblatt veröffentlicht. Abgesehen von einigen wenigen Bestimmungen, die vorzeitig in Kraft getreten sind, wurde das Startdatum für die Anwendung immer wieder verschoben. 

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