Rechtsbericht | Brasilien | Arbeitsrecht
Verfassungsänderung verkürzt die Arbeitszeit in Brasilien
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit wird von 44 auf 40 Stunden gesenkt, wobei zwei bezahlte Ruhetage gewährt werden, ohne Lohnkürzung.
21.10.2026
Am 16. Oktober 2026 verabschiedete der brasilianische Nationalkongress die Verfassungsänderung Nr. 141/2026, die die Abschaffung des Arbeitsrhythmus von sechs Arbeitstagen und einem Ruhetag (sogenannte „Escala 6x1“: 6 Arbeitstage x 1 Ruhetag) vorsieht. Die Verfassungsänderung senkt die maximale Wochenarbeitszeit schrittweise von 44 auf 40 Stunden, sichert zwei bezahlte Ruhetage pro Woche zu und verbietet jegliche Lohnkürzung, die sich aus der Arbeitszeitverkürzung ergibt. Die neue Verfassungsregelung tritt nun in die Umsetzungsphase ein, was direkte Auswirkungen auf Arbeitsverträge, Tarifverhandlungen und die Organisation der betrieblichen Abläufe hat.
Derzeitiges Modell: Die 6x1-Arbeitszeit
In Brasilien ist das vorherrschende Arbeitszeitmodell im Handel, bei Dienstleistungen und in der Logistik der 6x1-Arbeitstag. Dieses Modell ist durch sechs aufeinanderfolgende Arbeitstage und einen bezahlten Ruhetag gekennzeichnet. Die normative Logik dahinter ist in Artikel 7, XIII der brasilianischen Verfassung (Constituição Federal de 1988 - CF/88) verankert, die den Arbeitnehmern derzeit einen Arbeitstag von acht Stunden pro Tag und pro Arbeitswoche 44 Stunden garantiert. Das Arbeitsgesetzbuch (Consolidação das Leis do Trabalho - CLT) und die gesamte Arbeitsgesetzgebung basierten auf diesem verfassungsrechtlichen Parameter, der nun abgeschafft wird.
Übergangsfristen, Geltungsbereich und Löhne
Grundlegend geändert wird nun Artikel 7 der brasilianischen Verfassung. Die Umsetzung der neuen Vorschriften zur Arbeitszeitverkürzung und zum zweiten bezahlten wöchentlichen Ruhetag unterliegt bestimmten Fristen. Die Übergangsphase gliedert sich in zwei Phasen:
| Phase | Neue Regelung |
|---|---|
| 60 Tage nach der Publikation der Verfassungsänderung | Höchstarbeitszeit von 42 Stunden pro Woche und 5x2-Arbeitszeit (5 Arbeitstage x 2 Ruhetage) |
| 14 Monate nach Inkrafttreten der PEC | Höchstarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche |
Die Verfassungsänderung gilt auch für bereits bestehende Arbeitsverträge. Die normale Arbeitszeit bleibt in der Regel auf acht Stunden pro Tag begrenzt. Eine Lohnkürzung als Folge der verfassungsmäßigen Arbeitszeitverkürzung ist ausdrücklich verboten.
Welche Auswirkungen hat dies auf bestehende Tarif- und Arbeitsverträge?
Die Verfassungsänderung legt ausdrücklich fest, dass zwei Monate nach ihrer Veröffentlichung alle Klauseln in Arbeitsverträgen und Tarifverträgen (convenções coletivas de trabalho), die den neuen Vorschriften bezüglich der Arbeitszeit und der bezahlten wöchentlichen Ruhezeit widersprechen, ihre Gültigkeit verlieren. Im brasilianischen Recht ist der Tarifvertrag ein Rechtsinstrument, das zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden geschlossen wird und die Arbeitsbedingungen für die jeweiligen Berufsgruppen festlegt, gemäß Art. 611 CLT. Diese Tarifverträge genießen zudem verfassungsrechtlichen Schutz (Art. 7, XXVI CF/88). Dies bedeutet, dass Unternehmen und Gewerkschaften die bestehenden kollektiven Regelungen anpassen müssen.
Die Anpassung muss die wichtigsten Formen der Arbeitsorganisation umfassen, die sich in Brasilien zwar als unterschiedliche Rechtsbegriffe darstellen, sich jedoch überschneiden können. Die drei wichtigsten sind:
| Formen der Arbeitsorganisation | Was ist das? | Beispiele | Rechtsgrundlage |
| Verteilung der Arbeitsstunden | Festlegung, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten der Arbeitnehmer seine Wochenarbeitszeit ableistet. | Acht Stunden pro Tag arbeiten, von Montag bis Freitag. | Art. 7, XIII CF/88; Art. 58 CLT |
| Stundenausgleich | An bestimmten Tagen mehr Stunden arbeiten, um an anderen Tagen weniger zu arbeiten, gemäß den gesetzlichen Vorschriften. | Am Montag eine Stunde länger und am Freitag eine Stunde weniger arbeiten. | Art. 7, XIII CF/88; Art. 59 Abs. 2, 5 und 6 CLT |
| Organisation der Schichten | Organisation von Teams zu unterschiedlichen Zeiten, um den Betriebsablauf des Unternehmens abzudecken. | Eine Fabrik setzt ein Team von 6:00 bis 14:00 Uhr und ein weiteres von 14:00 bis 22:00 Uhr ein. | Art. 58 und 73 CLT; Art. 7 Abs. XIV CF/88 |
Flexibilisierung der Arbeitszeiten
Einer der wichtigsten Aspekte der endgültigen Fassung der vom brasilianischen Senat verabschiedeten Verfassungsänderung ist die Möglichkeit einer Flexibilisierung der Verteilung der Ruhetage durch Tarifverhandlungen.
Der neue Absatz 2 von Artikel 7 der Verfassung erlaubt es ausnahmsweise, dass Tarifverträge oder Kollektivvereinbarungen Ausgleichsregelungen festlegen, bei denen die Arbeitnehmer im Durchschnitt zwei bezahlte wöchentliche Ruhetage innerhalb des Kalendermonats erhalten. Einfach ausgedrückt: Anstatt zwingend zwei freie Tage pro Woche gewähren zu müssen, können Unternehmen diese Tage anders über den Monat verteilen. Dazu ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und Gewerkschaften erforderlich. In jedem Fall müssen die beiden freien Tage nicht unbedingt auf Samstag und Sonntag fallen.
Sonderregelungen
Die Verfassungsänderung Nr. 141/2026 enthält spezifische Bestimmungen für kleine Unternehmen, besser verdienende Arbeitnehmer und Arbeitsverträge mit der öffentlichen Verwaltung.
Kleine Unternehmen
Art. 5 ermächtigt, in einem künftigen Ergänzungsgesetz, Übergangsmaßnahmen festzulegen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Reform auf selbstständige Kleinstunternehmer (MEI) und kleine Unternehmen zu mildern. Diese Maßnahmen sind an die Aufrechterhaltung des Beschäftigungsniveaus geknüpft. Die Verfassungsänderung sieht keine steuerlichen Vergünstigungen, finanziellen Ausgleichszahlungen oder automatischen Ausnahmen von der neuen Arbeitszeitregelung vor. Solche Maßnahmen würden von der Verabschiedung ergänzender Rechtsvorschriften abhängen.
Höherverdienende Arbeitnehmer
Art. 8 sieht eine Ausnahme für Arbeitnehmer vor, die über einen Hochschulabschluss verfügen und ein monatliches Entgelt beziehen, das mindestens dem Zweieinhalbfachen der Obergrenze für Sozialversicherungsleistungen (Regime Geral de Previdência Social – RGPS) entspricht. Für diese Arbeitnehmer gelten die Vorschriften bezüglich der Arbeitszeit und der Arbeitszeiterfassung nicht, es sei denn, der Arbeitgeber beschließt, diese anzuwenden, oder dies ist in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag vorgesehen.
Verträge mit der öffentlichen Verwaltung
Art. 9 sieht eine Übergangsregelung für bereits laufende öffentliche Aufträge vor, wie beispielsweise Dienstleistungsverträge, Konzessionen und öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP). In diesen Fällen wird die Arbeitszeitverkürzung nach der erforderlichen Vertragsänderung umgesetzt, um das wirtschaftlich-finanzielle Gleichgewicht zu wahren und die Planbarkeit zu gewährleisten; diese Änderung muss innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung der Gesetzesänderung erfolgen. Die Gewährleistung von zwei bezahlten wöchentlichen Ruhetagen tritt hingegen ab dem 16. Dezember 2026 in Kraft, wie in allen anderen Arbeitsverhältnissen auch.