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Rechtsmeldung | Brasilien | Datenschutzrecht

Brasilianische Datenschutzbehörde publiziert Datenschutzleitfaden

Am 28. Mai 2021 hat die brasilianische Datenschutzbehörde einen Leitfaden für die Definitionen des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht.

Von Jan Sebisch | Bonn

Das brasilianische Datenschutzgesetz (Lei No 13.709) ist am 18. September 2020 in Kraft getreten. Der nunmehr von der brasilianischen Datenschutzbehörde (Autoridade Nacional de Proteção de Dados) veröffentlichte Leitfaden (Guia Orientativo para Definições dos Agentes de Tratamento de Dados Pessoais e do Encarregado) zielt darauf ab, datenschutzrechtliche Grundbegriffe und Definitionen zu erläutern sowie die jeweiligen Haftungsregelungen darzustellen.

Unter anderem befasst sich der Leitfaden mit dem Konzept der gemeinsamen Verantwortlichkeit für personenbezogene Daten, das im Rahmen des brasilianischen Datenschutzgesetzes nicht eindeutig definiert ist. In Anlehnung an die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) liegt eine gemeinsame Verantwortlichkeit vor, wenn zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam die Zwecke und die Mittel zur Verarbeitung festlegen.

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