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Zollbericht Brasilien Zolltarif, Einfuhrzoll
Die Regierung hat zum 1. August 2020 die Zölle auf Solarprodukte auf 0 Prozent gesenkt. Dies soll der heimischen Industrie Einfuhren zu wettbewerbsfähigen Preisen ermöglichen.
14.08.2020
Von Susanne Scholl
Die Zollsenkungen gelten zum Beispiel für Bifacial-Module (Unterposition 8541 40 32 des brasilianischen Zolltarifs) und dreiphasige Solar-Inverter (Unterposition 8504 40 90). Im Regelfall betragen die Zollsätze für diese Produkte 12 und 14 Prozent.
Die Zollsenkungen auf Solarprodukte sind Bestandteil einer größeren Runde von Zollsenkungen, die die Kammer für Außenhandel („Câmara de Comércio Exterior“) Ende Juli 2020 auf Kapitalgüter und IT-Produkte vorgenommen hatte. Darüber hatten wir bereits berichtet. Sie erscheinen im brasilianischen Zolltarif als „Ex“-Tarifpositionen“ („Ex Tarifarios“) im Anschluss an die jeweilige Unterposition der gemeinsamen Nomenklatur des Mercosur. Sie werden in regelmäßigen Abständen zeitlich befristet gewährt und sollen technologische Innovationen erleichtern. Dabei gewähren sie gleichzeitig der heimischen Industrie einen Schutz durch Berücksichtigung von Gütern ohne nationale Produktion.
Im Falle der Solarprodukte haben die Zollsenkungen noch einen besonderen Hintergrund: Brasilianische Hersteller und Händler importieren etwa 96 Prozent ihres Equipments aus China. Der brasilianische Real hatte seit Anfang 2020 gegenüber dem US Dollar stark an Wert verloren. Um die Preise an den Endverbraucher möglichst wenig zu belasten, mussten Hersteller und Händler zuletzt ihre Gewinnmargen anpassen. Die Regierung schafft mit den Zollsenkungen nun einen Ausgleich, indem sie den Herstellern die Einfuhr von Solarprodukten zu wettbewerbsfähigen Preisen ermöglicht.
Anträge auf Senkung des Einfuhrzolls müssen brasilianische Unternehmen oder Verbände an das Ministerium für Wirtschaft (Ministerio de Economía) richten.