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Zollmeldung Brasilien Einfuhrabgaben
Der brasilianische Präsident hat im Juni 2022 die Kaigebühr von der Bemessungsgrundlage für den Zoll ausgeschlossen. Damit werden Einfuhren kostengünstiger.
28.06.2022
Von Susanne Scholl | Bonn
Präsident Jair Bolsonaro hat mit Dekret 11.090/2022 vom 7. Juni 2022 die Kaigebühr „capatazia“ von den inländischen Transportkosten ausgenommen. Das Dekret ändert Art. 77 der Zollvorschriften entsprechend. Das Dekret 11.090/2022 ist am 8. Juni 2022 in Kraft getreten. Die „capatazia“ beinhaltet die Kosten für die Ladung, Entladung und das Handling von Waren auf brasilianischem Boden im Zusammenhang mit deren Transport bis zur Ankunft im unter zollamtlicher Überwachung stehenden Hafen- oder Flughafengelände. Auch die Kosten für den Transport bis zu bestimmten Zollstellen und die Öffnung von Sendungen für die Zollkontrolle zählen dazu.
In Brasilien entspricht die Bemessungsgrundlage für den Einfuhrzoll dem CIF-Wert (Cost, Insurance, Freight) gemäß den Incoterms® 2020. Darunter fallen auch die Transportkosten. Wareneinfuhren sind somit kostengünstiger geworden.
In Art. 3 der Zollvorschriften sind die unter zollamtlicher Überwachung stehenden nationalen Gebiete definiert, in denen die Kaigebühr nicht mehr in die Transportkosten eingerechnet wird. Diese Gebiete werden als “zona primaria“ bezeichnet.