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Zollmeldung Brasilien Zolltarif, Einfuhrzoll

Brasilien und Uruguay: Abgabenfreie Wareneinfuhr aus Freizonen

Brasilien und Uruguay haben vereinbart, dass Importeure in den Freizonen beider Länder hergestellte Produkte mit Mercosur-Ursprung jeweils abgabenfrei einführen können.

Von Susanne Scholl | Bonn

Produkte, die in einer brasilianischen oder uruguayischen Freizone hergestellt sind, können zollfrei in Brasilien oder Uruguay eingeführt werden, sofern es sich um Ursprungswaren des Mercado Comun del Sur (Mercosur) handelt. Die Vereinbarung gilt für alle Waren mit Ausnahme von Zucker und Produkten für den Automobilsektor. Die Produkte müssen die Erfordernisse des Ursprungsregimes des Mercosur erfüllen. Dies ist durch ein Mercosur-Ursprungszeugnis nachzuweisen.  

Abkommen zur wirtschaftlichen Ergänzung wurde erweitert

Die Vereinbarung beruht auf einem aktuellen Zusatzprotokoll  (Octogésimo Terceiro Protocolo Adicional) vom 20. Juni 2022 zu einem Abkommen zur wirtschaftlichen Ergänzung zwischen den beiden Ländern (Acordo de Complementação Econômica nº 2 - 83PA-ACE2).

Brasilien hat die Vereinbarung mit Dekret 11.213 vom 29. September 2022 in innerstaatliches Recht umgesetzt.

Brasilien und Uruguay sind gemeinsam mit Argentinien und Paraguay Mitgliedstaaten des Mercosur. Ursprungswaren können innerhalb des Mercosur zollfrei gehandelt werden. Dieser ist zwar als Zollunion mit gemeinsamem Einfuhrzolltarif konzipiert, in der Praxis kommt es jedoch immer noch zu Doppelverzollungen von Drittlandswaren.

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