Zollbericht Brasilien Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhr von Gebrauchtmaschinen
Das Prüfverfahren wurde modernisiert. Es müssen keine technischen Gutachten für gebrauchte Maschinen mehr vorgelegt werden.
19.02.2024
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Besondere Vorgaben für die Einfuhr gebrauchter Waren regelt die Verordnung Nr. 23 des Ministeriums für Entwicklung, Industrie, Handel und Dienstleistungen (Ministério de Estado do Desenvolvimento, Indústria, Comércio e Serviços - MDIC) vom 14. Juli 2011.
Importeure von gebrauchten Maschinen müssen vor der Verschiffung im Ausfuhrland bei der Subsecretaria de Operações de Comércio Exterior (SUEXT) eine nicht automatische Einfuhrlizenz beantragen. Die gebrauchten Maschinen dürfen nicht in Brasilien herstellbar sein und nicht durch andere, in Brasilien hergestellte Maschinen in ihrer Funktion ersetzt werden können. Dies ist Voraussetzung für die Erteilung der Einfuhrlizenz. Die SUEXT prüft, ob ein gleichartiges Produkt in Brasilien herstellbar ist oder die gebrauchte Maschine durch ein gleichartiges Produkt ersetzt werden kann (exame de similaridade, exame de produção nacional). Ergibt sich, dass keine vergleichbaren Maschinen in Brasilien hergestellt werden können, werden entsprechende Meldungen hier unter "Material usado e similaridade" veröffentlicht.
Im Zuge der Modernisierung und Vereinfachung des Prüfverfahrens für gebrauchte Maschinen werden im Allgemeinen keine technischen Gutachten im Zusammenhang mit der Lebensdauer der Maschinen mehr verlangt.
Weitere Vereinfachungen und eine Verkürzung des Prüfverfahrens durch die SUEXT von 30 auf zehn Tage wurden mit Verordnung Nr. 156 vom 29. November 2021 eingeführt.