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Zollbericht Brasilien Automatische und nicht automatische Einfuhrlizenzen / Genehmigungen

Einfuhrlizenzen

Einfuhrlizenzen sind Voraussetzung für die Einfuhr vieler Waren. Neben automatischen und nicht automatischen Lizenzen gibt es in Brasilien eine besondere Lizenzmodalität.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Welche Art von Einfuhrlizenz verlangt wird und welche Behörde für die Vergabe von nicht automatischen Lizenzen zuständig ist, regelt die Verordnung SECEX Nr. 23 vom 14. Juli 2011 des Ministeriums für Entwicklung, Industrie und Außenhandel (MDIC). Änderungen des Ablaufs und zu den Tools für die Bearbeitung von Ein- und Ausfuhrvorgängen hat das Sekretariat für Außenhandel (SECEX) mit Verordnung SECEX Nr. 65 vom 26. November 2020 geregelt.

Nicht automatische Einfuhrlizenzen 

Es sind Produkte fast aller Kapitel (auf Option "Anuente" klicken) des brasilianischen Zolltarifs betroffen, unter anderem lebende Tiere, Fleisch, Fisch, Kakao, Zucker, chemische Produkte, Holz, Baumwolle, Bekleidung, Produkte aus Aluminium, Maschinen und Apparate, Kraftfahrzeuge, Motorräder, Messinstrumente und Antiquitäten. Darüber hinaus müssen Importeure für folgende Produkte nicht automatische Einfuhrlizenzen beantragen:

  • Gebrauchtwaren
  • Waren, für die Einfuhrquoten gelten
  • Waren, die in die Freizone von Manaus oder andere Sonderzonen  eingeführt werden
  • Waren, die vor der Einfuhr einer Genehmigung des Conselho Nacional de Desenvovimento Científico e Tecnológico bedürfen
  • Waren, die unter bestimmten Bedingungen zollbegünstigt eingeführt werden können bzw. dem Similaritätsprinzip unterliegen. Danach werden Zollbegünstigungen nur gewährt, wenn in Brasilien keine gleichwertigen Waren zum gleichen Preis hergestellt und im gleichen Zeitraum geliefert werden können, wie entsprechende ausländische Waren
  • Waren mit Ursprung in Ländern, gegen die aufgrund von UNO-Resolutionen Restriktionen bestehen
  • Wareneinfuhren, bei denen der Verdacht des Betrugs besteht
  • Wareneinfuhren, gegen die Antidumping-, Ausgleichszoll- oder Schutzklauselverfahren bestehen könnten bzw. bei Einfuhren identischer Waren aus nicht von den Verfahren betroffenen Ländern oder von nicht betroffenen Herstellern

Diese Lizenzen haben hinsichtlich der Verschiffung der Waren nach Brasilien im Allgemeinen eine Gültigkeit von 90 Tagen ab dem Datum der Bewilligung durch die verantwortliche Behörde. 

Die Einfuhr vieler Waren ist an eine Vorabprüfung unterschiedlicher in die Einfuhrvorgänge eingebundener Behörden geknüpft. Brasilianische Importeure müssen in vielen Fällen bereits vor der Verschiffung im Ausfuhrland für diese Produkte eine nicht automatische Einfuhrlizenz beantragen. Die hierfür notwendigen Informationen werden in das Außenhandelssystem Siscomex eingegeben. Da die nicht automatischen Einfuhrlizenzen erst nach Abschluss der ausführlichen Vorabprüfung durch die jeweils zuständigen Behörden ausgestellt werden, sind sie gleichbedeutend mit einer (im Einzelfall erteilten) Einfuhrgenehmigung.

Einfuhren, die mit der Zollanmeldung DUIMP (Declaração Única de Importação) abgewickelt werden, benötigen in bestimmten Fällen keine nicht automatische Einfuhrlizenz. Dazu zählen zum Beispiel die vorübergehende Verwendung von Gebrauchtwaren und die Wiedereinfuhr von Waren im Rahmen der vorübergehenden Ausfuhr. 

Automatische Einfuhrlizenzen

Automatische Einfuhrlizenzen haben im Gegensatz zu nicht automatischen Einfuhrlizenzen eher den Charakter einer statistischen Meldung. Sie dienen der internen Kontrolle der Waren nach ihrer Einfuhr. Brasilianische Importeure können diese meist nach der Verschiffung im Ausfuhrland und vor der Zollabfertigung im brasilianischen Hafen beantragen. In diesen Fällen genügt die Abgabe der Einfuhrerklärung im Siscomex. Anschließend kann die automatische Einfuhrlizenz online eingeholt werden. 

Für Waren, die das MDIC dafür definiert hat, und die im Siscomex mit einem entsprechenden Hinweis (alerta) versehen sind, ist wie im Falle der nicht automatischen Einfuhrlizenzen, eine automatische Einfuhrlizenz vor der Verschiffung der Waren im Ausfuhrland zu beantragen.

Für Einfuhren, die mit der Zollanmeldung DUIMP abgewickelt werden, ist keine automatische Einfuhrlizenz vorgesehen. 

Besondere Lizenzmodalität

Mit einer "Licença Flex" können mehrere Ein- und Ausfuhrvorgänge abgewickelt werden. Sie soll die Abläufe vereinfachen und die Kosten für im Außenhandel tätige Betriebe senken, die eine Genehmigung für die Einfuhr oder Ausfuhr ihrer Produkte benötigen. Darüber hinaus verringert sich durch diese Maßnahme der bürokratische Aufwand, denn die Lizenz wird für einen bestimmten Zeitraum, eine bestimmte Warenmenge oder einen bestimmten Warenwert erteilt. 

Brasilianische Unternehmen können die "Licença Flex" im Siscomex beantragen. Für ihre Ausstellung sind unterschiedliche Behörden zuständig. Die Bearbeitungszeit hängt von der jeweiligen Behörde ab. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit kann zwischen 15 Tage und 35 Tagen liegen, im Einzelfall auch länger. 

Diese besondere Lizenzmodalität wurde im Sommer 2023 mit  Dekret Nr. 11.577 eingeführt. Allerdings sollte sie nach Angaben brasilianischer Zolldienstleister erst im letzten Quartal 2024 zum Einsatz gekommen sein. 

Waren, die keine Einfuhrlizenz benötigen

Dies sind:

  • Waren, die in Zolllager oder Verarbeitungslager verbracht werden
  • vorübergehend eingeführte Waren und Waren, die im Rahmen des besonderen Regimes REPETRO eingeführt werden
  • Waren, die zu den besonderen Verfahren der Duty-Free-Shops, bzw. "depósito afiançado/franco/especial" angemeldet werden
  • Waren, die mit besonderer Zollbegünstigung im Verfahren Ex-tarifário zur Einfuhr angemeldet werden
  • Verarbeitete Waren für den Verbrauch auf internationalen Kongressen, Messen oder Ausstellungen
  • Waren, die im Rahmen von Garantievereinbarungen eingeführt werden
  • Spenden (keine Gebrauchtwaren)
  • Rücksendungen von Industriewaren, die im Ausland für Tests, Untersuchungen oder Forschungszwecke verwendet wurden
  • Waren, die im Rahmen von Leasingvereinbarungen eingeführt werden
  • Behälter und Verpackungen für den Transport, die Ein- und Ausfuhr von Waren, die gebraucht (wieder) eingeführt oder vorübergehend eingeführt werden
  • Maschinen und Apparate, die nach einer vorübergehenden Einfuhr in Brasilien verbleiben und zur Einfuhr abgefertigt werden sollen

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