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Rechtsmeldung | Bulgarien | Sozialversicherungsbeiträge und Mindestlohn

Bulgarien erhöht Sozialversicherungsbeiträge und Mindestlohn

Seit Anfang April 2022 gilt in Bulgarien ein neuer Mindestlohn. Die Beitragsgrenzen für die Sozialversicherung sowie des Renteneintrittsalters wurden erhöht. 

Von Marcelina Nowak | Bonn

Die Regierung hat einen neuen Mindestlohn beschlossen. Seit dem 1. April gilt ein Mindestlohn von 710 Lew. Das ist eine Steigerung um 9,2 Prozent. Der Mindeststundenlohn erhöht sich um 4,29 Lew. Der Höchstbetrag des beitragspflichtigen Einkommens geht auf 3400 Lew hoch. 

Seit dem 1. April 2022 müssen Personen, die ihre Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung selbst zahlen und nicht als Selbstversicherte im Sinne des Sozialversicherungsgesetzes registriert sind den Betrag von 28,40 Lew pro Monat zahlen. Der monatliche Mindestbetrag des Sozialversicherungseinkommens für Selbstständige wurde auf 710 Lew angehoben.

Die Frist für die Zahlung dieser Beiträge ist der 25. des Folgemonats. Die Pflichtbeiträge für April 2022 müssen bis spätestens 25. Mai 2022 gezahlt werden. Alle Personen, die verpflichtet sind, ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst zu zahlen, müssen sich bei der Steuerbehörde melden. Die Einreichung erfolgt elektronisch mit einem persönlichen Identifikationscode über das Portal für elektronische Dienste oder postalisch an die Geschäftsstelle der Steuerbehörde. Die Strafen für die Nichteinreichung betragen zwischen 500 und 1.000 Lew.

Das Renteneintrittsalters wurde angehoben. Ab jetzt beträgt für Frauen die Altersgrenze für den Renteneintritt 61 Jahre und 10 Monate und für Männer 64 Jahre und 5 Monate.

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