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Steuerrecht in Burkina Faso

Nachstehend finden Sie einen Überblick über das burkinische Steuerrecht. Zwischen Deutschland und Burkina Faso gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage des burkinischen Körperschaft-, Einkommen- und Mehrwertsteuerrechts ist das Loi n°058-2017 du 20 décembre 2017 portant Code général des impôts du Burkina Faso (Code général des impôts).

Körperschaftsteuer

In Burkina Faso gibt es je nach Größe des Unternehmens verschiedene Systeme der Körperschaftsbesteuerung. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 15 Millionen FCFA fallen unter das Regime der Kleinstunternehmen (régime des micro-entreprises). Die Besteuerung unter diesem Regime erfolgt pauschal und beträgt zwischen 2.000 und 200.000 FCFA, je nach Art und Ort der Geschäftstätigkeit. Unternehmen, die einen Jahresumsatz zwischen 15 und 50 Millionen FCFA erwirtschaften, unterliegen dem vereinfachten Regime (régime du bénéfice réel simplifié). Unternehmen in diesem Regime profitieren von einer reduzierten Mindeststeuer. Sie können wahlweise auch nach dem allgemeinen Regime besteuert werden. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen FCFA unterliegen dem allgemeinen Regime (régime du bénéfice réel normal).

Der allgemeine Körperschaftsteuersatz (impôt sur les sociétés) beträgt seit 1. Januar 2014 27,5 Prozent. Daneben fällt eine pauschale Mindeststeuer (minimum forfaitaire de perception) an. Sie beträgt, je nachdem, welcher Betrag höher ist, 0,5 Prozent des steuerbereinigten Gesamtumsatzes oder 1 Million FCFA für Unternehmen, die dem allgemeinen Regime unterliegen beziehungsweise 300.000 FCFA für Unternehmen, die dem vereinfachten Regime unterfallen. Neu gegründete Unternehmen sind im ersten Steuerjahr von der pauschalen Mindeststeuer befreit. Seit 1. Januar 2015 sind auch Kleinstunternehmen verpflichtet, die pauschale Mindeststeuer zu bezahlen.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer in Burkina Faso liegt je nach Einkommen zwischen 0 und 25 Prozent. Während auf monatliche Einkommen von 30.000 FCFA keine Einkommensteuer anfällt, ist ab einem monatlichen Einkommen von 250.000 FCFA der Höchstsatz von 25 Prozent zu zahlen.

Wer in Burkina Faso ansässig ist, zahlt Einkommensteuer auf sein weltweit generiertes Einkommen. Wer in Burkina Faso nicht ansässig ist, zahlt Einkommensteuer lediglich auf sein vor Ort generiertes Einkommen. Gemäß Art. 107 des Code Général des Impôts ist in Burkina Faso steuerrechtlich ansässig, wer seinen Wohnsitz oder den Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen vor Ort hat oder wer sich in Burkina Faso in einem Zeitraum von 12 Monaten mindestens 183 Tage aufhält.

Mehrwertsteuer

Der allgemeine Mehrwertsteuersatz in Burkina Faso beträgt 18 Prozent. Auf Exporte fällt ein Mehrwertsteuersatz in Höhe von 0 Prozent an. Außerdem sind zahlreiche Waren und Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu gehören unter anderem die medizinische und paramedizinische Versorgung, die Herstellung von Lebensmitteln, pharmazeutische Produkte und Medikamente, Vermietung, Grundstücksübertragung, Verkäufe gebrauchter Waren sowie bestimmte unverarbeitete Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften. Die vollständige Liste der mehrwertsteuerfreien Waren und Dienstleistungen ist abrufbar in Art. 307 und 308 des Code Général des Impôts.

Nicht ansässige Unternehmen sind verpflichtet, einen Vertreter zu benennen, der die Einhaltung der Mehrwertsteuerregeln sicherstellt.

Registrierung

Unternehmen, die in Burkina Faso dem allgemeinen Steuerregime unterliegen, also einen Umsatz von mehr als 50 Millionen FCFA im Jahr machen, sind verpflichtet, sich bei der Finanzbehörde Direction Générale des Impôts (DGI) zu registrieren. Darüber hinaus unterliegen bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten der Mehrwertsteuer. Zu diesen gehören unter anderem bestimmte Warenlieferungen, Bauarbeiten, Erbringungen von Dienstleistungen und die Einfuhr von Gütern. Die vollständige Liste der mehrwertsteuerpflichtigen Aktivitäten ist Art. 298 und Art. 299 Code général des impôts zu entnehmen. Unternehmen, die in den Bereichen Forst- und Weidenwirtschaft, Fischerei und Wildtierwirtschaft tätig sind, können sich freiwillig der Pflicht zur Mehrwertsteuerregistrierung unterwerfen.

Weitere Informationen zum burkinischen Steuerrecht sind auf der Webseite der Finanzbehörde Direction Générale des Impôts (DGI) erhältlich.

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