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Rechtsbericht | Chile | Mindestlohn

Erhöhung des Mindestlohns in Chile

Neues chilenisches Gesetz sieht mehrere Erhöhungen des Mindestlohns bis 2024 vor.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Am 30. Mai hat die Regierung Chiles das Gesetz 21.578/23 zur schrittweisen Erhöhung des Mindestlohns erlassen. Die vom Nationalkongress verabschiedete schrittweise Erhöhung erfolgt in vier Phasen, gerechnet von Mai 2023 bis Juli 2024. Somit wird der Mindestlohn in Chile per Gesetz von derzeit 410.000 chilenischen Pesos ($) auf 500.000 chilenische Pesos ($) steigen. 

Alle Unternehmen, die in Chile tätig sind, müssen die Erhöhung des Mindestlohns für ihre Beschäftigten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anpassen. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Fristen und die jeweiligen Erhöhungen:

Erhöhungsfrist

Mindestlohn

1. Mai 2023 (rückwirkend)

$ 440.000 (etwa 514,28 Euro)

1. September 2023

$ 460.000 (etwa 537,66 Euro)

1. Juli 2024

$ 500.000 (etwa 583,97 Euro)

1. Januar 2025

Die Anpassung hängt von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes (IPC) ab.

Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, den Mindestlohn in Abhängigkeit von der Variation des Verbraucherpreisindexes (Índice de Precios al Consumidor - IPC) zu erhöhen, der vom chilenischen Statistikamt (Instituto Nacional de Estadísticas - INE) gemeldet wird. Wenn also die kumulierte Variation des IPC im Jahr 2023 mehr als 6 Prozent beträgt, wird am 1. Januar 2024 eine vorzeitige Erhöhung von $10.000 Pesos (circa 11,70 Euro) vorgenommen.

Darüber hinaus sieht das Gesetz eine automatische Anpassung des monatlichen Mindestlohns ab dem 1. Januar 2025 entsprechend der Variation des IPC zwischen Juli und Dezember 2024 vor.

Neben Uruguay hat Chile einen der höchsten Mindestlöhne in Lateinamerika, so der jüngste gemeinsame Bericht der Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik (CEPAL) und der Internationalen Arbeitsorganisation (OIT), beides UN-Organisationen.


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