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Recht kompakt | Chile | Produzentenhaftung
Ein Produkthaftungsgesetz ist in Chile bisher nicht erlassen worden.
18.05.2021
Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen
Die Produkthaftung (responsabilidad de productor) ist in Chile im Zivilgesetzbuch und im Verbraucherschutzgesetz geregelt (Ley Sobre Protección de los Derechos de los Consumidores - Nr. 19.496), die sich zum Teil überschneiden.
Bei der Haftung nach den Regelungen des Zivilgesetzbuches ist zwischen einer vertraglichen und außervertraglichen Haftung zu unterscheiden. Eine vertragliche Haftung ergibt sich bei Vertragsverletzungen zum Beispiel aus den Vorschriften über die Gewährleistung. Die außervertragliche Haftung ergibt sich aus den Vorschriften des Deliktsrechts der Artikel 2.314 ff. Zivilgesetzbuch. Einen Unterschied zwischen Produzenten, Großhändlern, Einzelhändlern und Zulieferern trifft das Gesetz dabei nicht.
Im Verbraucherschutzgesetz werden die Haftung von Warenherstellern, die Rechte von Verbrauchern und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Das Gesetz regelt die Beziehung zwischen Endverbraucher und Lieferant und ist auf handels- und zivilrechtliche Rechtsgeschäfte anwendbar. Die Vorschriften können nicht abbedungen oder eingeschränkt werden.
Der Lieferant haftet vor allem unter anderem für folgende Fälle (Artikel 20 Verbraucherschutzgesetz): i.) Produkte, die bestimmten Qualitäts- und Sicherheitsstandards unterliegen und nicht den vorgeschriebenen Regelungen entsprechen; ii.) die vertragsgegenständliche Sache weist versteckte Mängel auf, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch ausschließen; iii.) Bestandteile des Produktes entsprechen nicht der vorgeschriebenen Produktkennzeichnung oder iv.) falsche Angaben in der Bewerbung des Produktes.
Zudem müssen Angaben über Dienstleistungen und Waren zweckmäßig und wahr sein. Sofern ein Produkt potentiell schädigend ist, sind besondere Informationspflichten zu beachten.
Der Verbraucher kann bei einem fehlerhaften Produkt oder einem sonstigen Verstoß gegen das Verbraucherschutzgesetz nach Artikel 19 Verbraucherschutzgesetz zwischen unentgeltlicher Reparatur/Nachbesserung, Umtausch oder Rückerstattung des Kaufpreises wählen. Bei einem entstandenen Schaden hat der Verbraucher zudem einen Anspruch auf Schadensersatz.
Diese Rechte muss der Verbraucher, falls kein darüber hinausgehender Garantiezeitraum vereinbart wurde, innerhalb von drei Monaten ausüben (kürzere Fristen können einschlägig sein, wenn es sich um verderbliche oder für den kurzfristigen Konsum bestimmte Produkte handelt). Der Verbraucher kann sich dazu an seinen Händler oder, wenn dieser nicht erreichbar ist, unmittelbar an den Hersteller oder den Einfuhrunternehmer wenden (Art. 21 Verbraucherschutzgesetz). Bei bestimmten Verstößen gegen das Verbraucherschutzgesetz drohen Bußgelder.
Die zuständige Behörde für Verbraucherschutz ist das Nationale Verbraucheramt (Servicio Nacional del Consumidor). Das Verbraucheramt erteilt Auskünfte an Verbraucher, Hersteller und Händler und beteiligt sich an Verfahren oder leitet diese selber ein.
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