Mehr zu:
ChileSteuerrecht, übergreifend / Einkommensteuer / Körperschaftsteuer / Umsatzsteuer / Doppelbesteuerungsabkommen
Recht
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Recht kompakt | Chile | Steuerrecht
Das chilenische Steuerrecht besteht aus einem Mischsystem von direkten und indirekten Steuern.
18.05.2021
Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen
Die wichtigsten Steuerregelungen sind unter anderem in der Abgabenordnung (Código Tributario; Gesetz Nr. 830) und im Einkommensteuergesetz (Ley sobre Impuesto a la Renta; Gesetz Nr. 824) enthalten sowie im Umsatzsteuergesetz (Ley sobre Impuesto a las Ventas y Servicios, Gesetz Nr. 825). Die chilenischen Steuergesetze sind in spanischer Sprache abrufbar auf der Webseite des Servicios de Impuestos Internos.
In Chile unterliegen ansässige natürliche und juristische Personen mit ihrem Welteinkommen der Besteuerung. Nicht in Chile ansässige Personen unterliegen nur mit dem Einkommen der Besteuerung, das aus chilenischen Quellen stammt. Das chilenische System der Einkommensteuer unterscheidet zwischen Einkünften aus unternehmerischer Tätigkeit, die mit Impuesto de Primera Categoría (entspricht der Körperschaftsteuer) besteuert werden und Einkünften natürlicher Personen aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, deren Besteuerung mit Impuesto de Segunda Categoría (entspricht der Einkommensteuer) erfolgt.
Die sogenannte Impuesto de Primera Categoría, die der Körperschaftsteuer entspricht, besteuert die Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit, vor allem Kapitaleinkünfte und die erwirtschafteten Erträge von Unternehmen des Handels, der Industrie, des Bergbaus und anderer Sektoren.
Die Höhe des jeweiligen Steuersatzes hängt vom Abgabemodellen ab.
Für kleine und mittelständische Unternehmen, deren Jahresumsatz 75.000 Entwicklungseinheiten (Unidades de Fomento- UF) nicht übersteigt, gilt ein vollständiges integriertes Steuersystem mit einem Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent. Bei der Ausschüttung von Gewinnen wird die gezahlte Körperschaftsteuer auf Ebene der Anteilseigner angerechnet.
Für Unternehmen, deren jährlicher Umsatz 75.000 UF übersteigt, gilt ein teilweise integriertes Steuersystem mit einem Körperschaftsteuersatz von 27 Prozent, der teilweise auf die Endbesteuerung der Gesellschafter anrechenbar ist. Bei einer Ausschüttung von Gewinnen an nicht ansässige Anteilseigner wird eine zusätzliche Quellensteuer von 35 Prozent erhoben, wobei hierbei nur 65 Prozent der Körperschaftsteuer anrechenbar sind. Die Gesamtsteuerbelastung beträgt in diesem Fall maximal 44,45 Prozent. Insofern der Anteilseigner in einem Land ansässig ist, mit dem Chile ein Steuerabkommen abgeschlossen kann, kann die Körperschaftsteuer unter Umständen ganz angerrechnet werden.
Die Steuer der sogenannten Impuesto de Segunda Categoría entspricht der Einkommensteuer. Besteuert werden Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Arbeitslöhne, Gehälter und Renten) nach dem Welteinkommensprinzip. Bei der persönlichen Einkommensteuer von Inländern besteht ein progressiver Satz von 0 Prozent bis 40 Prozent. Des Weiteren gibt es eine Ergänzungssteuer für Ansässige (Impuesto Global Complementario) und für Nicht-Ansässige (Impuesto Adicional).
Der Ergänzungssteuer (Impuesto Global Complementario) unterliegen alle übrigen Einkünfte natürlicher in Chile ansässigen Personen. Sie ist nach Einkünften gestaffelt und kann von 0 Prozent bis 40 Prozent betragen. Der Ergänzungssteuer für Nicht-Ansässige (Impuesto Adicional) unterliegen Einkünfte natürlicher und juristischer Personen. Für manche Einkünfte gelten reduzierte Sätze (zum Beispiel technische Dienstleistungen).
Die Mehrwertsteuer (Impuesto a las Ventas y Servicios) wird auf den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen erhoben und beträgt derzeit 19 Prozent.
Zudem existieren weitere Steuern wie unter anderem Grundsteuer, Gewerbesteuer, Stempelsteuer sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Chile besteht derzeit nicht.
Dieser Beitrag gehört zu: