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Am 16. Dezember 2020 hat China eine neue Version der Marktzugangsnegativliste erlassen, die im Vergleich zur Vorjahresfassung erneut etwas kürzer ist.
30.12.2020
Von Julia Merle | Bonn
Die sogenannte Marktzugangsnegativliste haben in- und ausländische Investoren in China gleichermaßen zu beachten. Sie enthält hinsichtlich bestimmter Sektoren Verbote und Beschränkungen von Investitionen.
Die neue Fassung der von der National Development and Reform Commission (NDRC) und dem Ministry of Commerce (MOFCOM) gemeinsam veröffentlichten Liste enthält statt der 131 Punkte in der Marktzugangsnegativliste vom 24. Oktober 2019 nur noch 123 Gegenstände.
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