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Mit dem „Hainan Free Trade Port Intellectual Property Court“ entstand zu Jahresbeginn ein weiteres Gericht, das sich mit Rechtsstreitigkeiten über geistiges Eigentum (IP) befasst.
25.02.2021
Von Julia Merle | Bonn
In die Zuständigkeit des neuen IP-Gerichts („海南自由贸易港知识产权法院") fallen zivil-, verwaltungs- sowie strafrechtliche Verfahren mit Bezug zu gewerblichen Schutzrechten aus der Provinz Hainan.
Das Gericht ist zuständig für erstinstanzliche zivil- und verwaltungsrechtliche Streitigkeiten der Provinz Hainan in Bezug auf geistiges Eigentum, etwa zu Patenten, Computersoftware sowie neuen Pflanzensorten. Darüber hinaus sind erstinstanzliche zivil-, verwaltungs- und strafrechtliche Verfahren hinsichtlich des geistigen Eigentums in der Zuständigkeit des Volksgerichts der mittleren Ebene (Intermediate People's Court) der Provinz Hainan umfasst. Auch Berufungen gegen IP-bezogene zivil-, verwaltungs- und strafrechtliche Entscheidungen des Volksgerichts der unteren Stufe (Basic People's Court) der Provinz Hainan sind fortan bei ihm angesiedelt.
Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheidungen des neuen IP-Gerichts können grundsätzlich beim Oberen Volksgericht (High People's Court) der Provinz Hainan eingelegt werden.
Die Einrichtung des Spezialgerichts soll insbesondere der Verbesserung des Rechtsschutzes im Bereich des geistigen Eigentums dienen.
In Peking, Shanghai und Guangzhou wurden bereits seit 2014 IP-Spezialgerichte eingerichtet. Diese umfassen allerdings keine strafrechtlichen Verfahren.
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