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Zollmeldung China

China bekennt sich zum regelbasierten Welthandel

Chinesische Lokalregierungen sollen beim Erlass von Bestimmungen auf die Einhaltung von WTO-Regeln achten und nicht WTO-konforme Regeln anderer WTO-Mitgliedstaaten melden.

Von Klaus Möbius | Bonn

Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat in einem Erlass vom 3. Dezember 2025 Regelungen formuliert, die die Einhaltung von WTO-Regeln sicherstellen sollen. Der Erlass richtet sich an chinesische rechtssetzende Körperschaften bis hinunter auf Kreisebene (lokale Volksregierungen). Gegenstand der Regelungen sind der Handel mit Waren und Dienstleistungen, geistige Eigentumsrechte sowie ausländische Investitionen. Wenn entsprechende Bestimmungen erlassen werden, muss die rechtssetzende Körperschaft die Vereinbarkeit mit WTO-Regeln prüfen und gegebenenfalls dem MOFCOM zur Prüfung vorlegen. Sollte das MOFCOM zum Schluss kommen, dass die Bestimmungen gegen WTO-Regeln verstoßen könnten, hat es das Recht, Änderungen zu fordern.

Für die umgekehrte Handelsrichtung gilt: Stellen die chinesischen Lokalregierungen einen möglichen Verstoß anderer WTO-Mitglieder gegen WTO-Regeln zu Lasten Chinas fest, melden sie dies dem MOFCOM. Dieses prüft die Verdachtsfälle und leitet dann gegebenenfalls die nach WTO-Vorgaben vorgesehenen Konsultationen und weiteren Maßnahmen ein.

Quelle: MOFCOM (nur Chinesisch)

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