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Zollmeldung China Exportkontrolle

Chinesische Elektrofahrzeuge unterliegen künftig der Exportkontrolle

China will damit "ineffiziente" Exporte verhindern.

Von Klaus Möbius | Bonn

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Elektrofahrzeuge der chinesischen Zolltarifnummer 8703.80.10.90 nur noch mit Exportlizenz ausgeführt werden. Die Antragstellung richtet sich nach dem üblichem Verfahren (siehe hierzu Meldung vom 3. Januar 2025). Vermutlich will China mit der Maßnahme den ruinösen Preiswettbewerb chinesischer Hersteller kontrollieren.

Quelle: Chinesisches Wirtschaftsministerium (nur Chinesisch)

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