Zollbericht Costa Rica Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Costa Rica führt den gemeinsamen Zollkodex Zentralamerikas ein
Das zentralamerikanische Land hat die Durchführungsvorschriften zum gemeinsamen Zollkodex (RECAUCA) mit Dekret 42876-H-COMEX in innerstaatliches Recht umgesetzt.
06.04.2021
Von Susanne Scholl
Die Vorschriften des gemeinsamen Zollkodex Zentralamerikas (Codigo Uniforme Aduanero Centroamericano – CAUCA IV) werden damit in Costa Rica ab dem 1. Mai 2021 gelten.
Die Zollvorschriften Zentralamerikas sind bereits durch den gemeinsamen Zollkodex und die Durchführungsvorschriften harmonisiert. Mit der Umsetzung der Durchführungsvorschriften passt Costa Rica seine internen Zollvorschriften an die gemeinsamen Vorschriften der zentralamerikanischen Region an. Damit übernimmt Costa Rica neuartige, modernisierte Zollvorschriften wie zum Beispiel die Möglichkeit, vorübergehend eingeführte Waren nach Ablauf der Frist zur Wiederausfuhr bei Zahlung einer Strafgebühr trotzdem wiederausführen zu können, die Einführung des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Operador Económico Autorizado), neue Regelungen zum Zolllagerverfahren und zu privaten Kleinsendungen (pequeños envíos familiares sin carácter comercial).
Integration der Staaten Zentralamerikas mit SICA
Die Staaten Zentralamerikas haben sich zum zentralamerikanischen Integrationssystem „Sistema de la Integración Centroamericana (SICA) zusammengeschlossen. Dazu gehören die Gründungsmitglieder Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama. Belize und die Dominikanische Republik kamen später in den Jahren 2000 und 2013 dazu.
Die Mitglieder des SICA streben eine Zollunion mit einem gemeinsamen Zolltarif an. Im Juni 2017 trat die Zollunion zunächst zwischen den Ländern Guatemala und Honduras in Kraft. Die beiden Länder wenden seither einheitliche Zollabwicklungsverfahren mit einheitlicher elektronischer Zollanmeldung an drei „integrierten“ Grenzzollstellen an. Im August 2018 trat der Beitrittsvertrag El Salvadors zur Zollunion in Kraft. Über die Weiterentwicklung der Zollunion und das einheitliche Zollverfahren dieser Länder untereinander berichteten wir bereits ausführlich hier.