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Dänisches Parlament verabschiedet Investitionskontrollgesetz
Mit dem Gesetz zur Prüfung von Investitionen (investeringsscreeningsloven) gehen neue Beschränkungen für ausländische Direktinvestitionen in Dänemark einher.
25.05.2021
Von Nadine Bauer
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Bonn
Das Gesetz führt im Wege eines Investitionsscreenings zwei Prüfmechanismen ein:
- Ein obligatorisches Genehmigungssystem für bestimmte Investitionen: Dieses gilt gemäß § 5 für ausländische Investoren, die direkt oder indirekt mindestens 10 Prozent der Aktien, Stimmrechte oder eine gleichwertige Kontrolle an einem dänischen Unternehmen erlangen, das in Bezug auf die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung als sensibel gilt. Als sensible Sektoren werden unter anderem genannt: Verteidigung, kritische Technologien und kritische Infrastruktur.
- Ein freiwilliges sektorübergreifendes Meldesystem: Gemäß § 10 kann ein ausländischer Investor, ungeachtet des Zielsektors der Investition, einen Antrag bei der dänischen Wirtschaftsbehörde stellen, wenn er befürchtet, dass eine Investition ein Risiko für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen könnte und er direkt oder indirekt 25 Prozent oder mehr der Anteile oder Stimmrechte an einem dänischen Unternehmen erwirbt. Diese Regelung gilt für Investoren von außerhalb der Europäischen Union bzw. der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA.
Das Gesetz zur Kontrolle von Investitionen tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Allerdings sind Investitionen und Vereinbarungen, die vor dem 1. September 2021 abgeschlossen werden, vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen (§ 49).
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