Mehr zu:
DänemarkArbeits- und Arbeitsgenehmigungsrecht
Recht
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Rechtsmeldung | Dänemark | Arbeitsrecht
Zum 1. September 2020 gilt in Dänemark ein neues Urlaubsgesetz. Damit endet die seit dem 1. September 2019 laufende Übergangsphase.
01.09.2020
Von Nadine Bauer | Bonn
Grundlage des reformierten Urlaubsrechts ist das neue Ferieloven (Urlaubsgesetz). Die Rechtsänderung war erforderlich geworden, um den durch die europäische Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) geltenden Bestimmungen gerecht zu werden.
Auch das neue Urlaubsgesetz gewährt dem Arbeitgeber 25 Urlaubstage pro Jahr - das entspricht 2,08 Urlaubstagen für jeden Monat der Beschäftigung. Neu ist allerdings der Berechnungszeitraum: Das Erwerbsjahr läuft nun vom 1. September bis zum 31. August des Folgejahres, wobei der Urlaub grundsätzlich bis zum 31. Dezember des Folgejahres genommen werden darf. Das Urlaubsjahr verlängert sich daher von 12 Monaten auf 16 Monate.
Um in der Übergangsphase einen doppelten Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers zu vermeiden, wurde der in diesem Zeitraum entstehende Urlaub eingefroren und einem neuen Fond zugeführt (Lønmodtagernes Feriemidler). Die in diesem Zeitraum erworbenen Urlaubstage können daher erst genommen werden, wenn der Arbeitnehmer entweder in Rente geht oder den dänischen Arbeitsmarkt aus anderen Gründen verlässt.
Weitergehende Informationen hält die Webseite Life in Denmark auf Englisch bereit.
Zum Thema: